Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Vorhabenstandort befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des
verbindlichen B-Planes Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“.
Auf den Flurstücken 1239, 1243, 1245, 1246, 1247, 1248, 1249, 1250,
1252, 1253 und 1254 der Flur 12 in der Gemarkung Atzendorf befindet sich der
„Hof der klugen Tiere“. Da es sich bei den verschiedenen baulichen Anlagen
teilweise um genehmigungspflichtige Anlagen bzw. Nutzungsänderungen handelt,
wurde nun ein ganzheitlicher Bauantrag gestellt. Dabei wurden alle bestehenden
und geplanten baulichen Anlagen auf dem Lageplan dargestellt und beantragt.
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, welche von den Baugrenzen
festgesetzt wird, befinden sich die Hauptnutzungen wie die Wohnung des
Betriebsinhabers, das Hoftheater in der Scheune, die sanitären Einrichtungen
für die Besucher und das Freilufttheater mit der Tribüne.
Außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden sich fast ausschließlich
Nebenanlagen, die dem Hof der klugen Tiere dienen, wie beispielsweise
Tierställe, Volieren oder betriebliche Abstellräume, aber auch das Gartenhaus,
welche als Caféteria genutzt wird. Dies stellt eine vollständige Überschreitung
der im B- Plan festgesetzten Baugrenze dar und widerspricht somit den
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des B-Planes.
Es erfolgt somit eine Überbauung der lt. B-Plan festgesetzten nicht
überbaubaren Grundstücksfläche.
·
Lösung
Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der
Stadt Staßfurt stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes zu, da die Grundzüge der Planung („Sondergebiet- Tiererlebnishof“)
nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist bzw. die
Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte
führen würde (Rückbau des Gartenhauses).
- Alternativen
Das geplante Vorhaben widerspricht der Festsetzung Baugrenze und überbaubare
Grundstücksfläche. Zur Realisierung des Vorhabens Caféteria könnte vom
Vorhabenträger die Einleitung eines B-Planverfahren- Änderungsverfahrens
geprüft werden. Die Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
- finanzielle
Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Übersichtsplan mit Festsetzungen des
B-Planes
- Antrag auf Befreiung- Baugrenze
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 36 BauGB i.V.m. §§ 30 Abs. 1 und 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) das
Gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ (hier: Überschreitung Baugrenze) zur Umnutzung eines Bauerngehöftes zu
einem Haustier-Erlebnishof „Hof der klugen Tiere“.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.