Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Salzlandkreis übergab der Stadt Staßfurt die betriebswirtschaftliche
Prüfung der durch den Träger zum Abschluss einer Entgeltvereinbarung zwischen
dem Salzlandkreis und der Katholischen Pfarrei St. Marien Staßfurt für die Kita
„Katholisches Kinderhaus St. Martin“ in Staßfurt eingereichten Unterlagen mit
der Bitte um Herstellung des Einvernehmens.
- Lösung
Mit der Einführung des neuen Gesetzes zur Förderung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zum 01.08.2013 ist die
Aufgabe der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung gem. § 3 (4) KiFöG in Verbindung mit § 10 (1) S.1 KiFöG
auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergegangen. Für die
Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Staßfurt ist dies der
Salzlandkreis.
Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen
Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen
nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den
Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ab.
Über das Einvernehmen zu der Entgeltvereinbarung zwischen dem
Salzlandkreis und der Katholischen Pfarrei St. Marien Staßfurt ist der
Beschluss des Stadtrates erforderlich.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Staßfurt hat gem. § 12b KiFöG die Kosten der Einrichtung unter
Anrechnung der Landes- bzw. Landkreiszuweisungen sowie der durch die Eltern zu
entrichtenden Kostenbeiträge zu tragen. Für das Jahr 2022 betragen diese Kosten
ca. 150.000 €.
Anlagenverzeichnis:
-
Betriebswirtschaftliche Prüfung
-
Einvernehmensherstellung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Herstellung des
Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zu der Entgeltvereinbarung
zwischen dem Salzlandkreis und der Katholischen Pfarrei St. Marien Staßfurt
über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches
Sozialgesetzbuch für die Kita „Kinderhaus St. Martin" in Staßfurt für das
Jahr 2022.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
|
|
|||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
150.000,00 € |
||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
|||
|
davon - sächlicher Aufwand |
150.000,00 € |
|
|
|
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40.1/3.6.5.1. |
|||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
|
|
|
||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||