Betreff
Gesicherte Finanzierung der Baumaßnahmen Grundschule Ludwig Uhland und Schulzentrum Nord
Vorlage
0522/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Grundschule "Ludwig Uhland" Staßfurt wird im Rahmen des Stark III plus EFRE –

Förderprogramms allgemein und energetisch saniert. Für die gesamte Maßnahme sind in

den Haushalten der Jahre 2016-2021 insgesamt 5.148.723,40 € unter der Haushaltsstelle

2.1.1.1.011/5001.7851000 eingestellt. Mit Beschluss des Ausschusses Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben vom 04.11.2021 (Beschluss-Nr.: 0446/2021) wurden insgesamt 151.276,60 € als überplanmäßige Auszahlung beschlossen. Für die Maßnahme 5001 steht somit aktuell ein Budget von 5.300.000 € zur Verfügung.

 

Die Außenanlage der Grundschule „Ludwig Uhland“ Staßfurt wird im Rahmen der Schulinfra-struktur-Richtlinie umgebaut und saniert. Für die gesamte Maßnahme ist im Haushalt 2021 insgesamt 577.500 € unter der Haushaltsstelle 2.1.1.1.011/5087.7851000 eingestellt. Für die Maßnahme 5087 steht somit aktuell ein Budget von 577.500 € zur Verfügung.

 

Das Plattengebäude der Grundschule im Schulzentrum Nord Staßfurt wird im Rahmen des

Stark III plus EFRE – Förderprogramms allgemein und energetisch saniert. Für die gesamte

Maßnahme sind in den Haushalten der Jahre 2019-2021 insgesamt 4.523.886,26 € unter der

Haushaltsstelle 2.1.1.1.012/5003.7851000 eingestellt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.11.2021 (Beschluss-Nr.: 0444/2021) wurden insgesamt 476.113,74 € als überplanmäßige Auszahlung beschlossen. Für die Maßnahme 5003 steht somit aktuell ein Budget von 5.000.000 € zur Verfügung.

 

Das Mehrzweckgebäude der Grundschule im Schulzentrum Nord Staßfurt wird im Rahmen

des Stark III plus EFRE – Förderprogramms allgemein und energetisch saniert. Für die

gesamte Maßnahme sind in den Haushalten der Jahre 2020-2021 insgesamt 1.445.300 €

unter der Haushaltsstelle 2.1.1.1.012/5077.7851000 eingestellt. Im Haushaltsjahr 2020 wurden 468.100 € aus der Haushaltsstelle 3.6.5.1.021/5078.7851000 (Kita Zwergenland Löderburg - Brandmeldeanlage) zur Deckung verwendet. Mit Beschluss des Stadtrates vom 09.09.2021 (Beschluss-Nr.: 0411/2021) wurden weitere 150.000 € als überplanmäßige Auszahlung beschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.11.2021 (Beschluss-Nr.: 0445/2021) wurden weitere 336.600 € als überplanmäßige Auszahlung beschlossen. Für die Maßnahme 5077 steht somit aktuell ein Budget von 2.400.000 € zur Verfügung.

 

Die Außenanlage des Schulzentrums Nord wird ausschließlich aus Eigenmittel der Stadt Staßfurt saniert bzw. finanziert. Für die gesamte Maßnahme ist im Haushalt 2021 insgesamt 1.191.200 € unter der Haushaltsstelle 2.1.1.1.012/5081.7851000 eingestellt. Für die Maßnahme 5081 steht somit aktuell ein Budget von 1.191.200 € zur Verfügung.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 (Beschlussvorlage- Nr.: 0446/2021/VII) und der Stadtrat in seiner Sitzung vom 04.11.2021 (Beschlussvorlage-Nr.: 0444/2021/VII und 0445/2021/VII) beschlossen, das finanzielle Mittel, die bei den Maßnahmen 5001, 5003 und 5077 jeweils nicht benötigt werden, für die jeweils andere Maßnahme verwendet werden können. Diese 3 Maßnahmen bilden ein Budget. Innerhalb dieses Budgets wurden bereits gegenseitige Deckungen vorgenommen. Diese Budgetierung soll auch mit dem vorliegenden Beschluss sichergestellt werden, da sich diese Vorgehensweise in der bisherigen Praxis bewährt hat. Die jeweiligen Außenanlagen sind noch nicht Bestandteil des vom Ausschuss und Stadtrat beschlossen Budgets. Die Außenanlagen stehen aber in unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen 5001, 5003 und 5077. Ohne die Fertigstellung der Außenanlagen, können die Maßnahmen 5001, 5003 und 5077 nicht in einen betriebsbereiten Zustand gebracht werden. Es besteht somit ein sachlicher Zusammenhang. Auf Grund dessen soll das Budget um die Maßnahmen „Schulzentrum Nord – Außenanlage (Maßnahme 5081) und Grundschule Ludwig Uhland – Außenanlage (Maßnahme 5087) erweitert werden.

 

Für die Maßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 steht somit aktuell ein Gesamtbudget von 14.468.700 € zur Verfügung. Die Höhe der ausstehenden Aufträge und Rechnungen wird das Gesamtbudget überschreiten.

 

Für die jeweilige Maßnahme wird Stand heute mit folgenden Mehrkosten zur Fertigstellung gerechnet:

 

- Schulzentrum Nord – Plattengebäude (Maßnahme 5003)                                                              + 345.000 €

- Schulzentrum Nord – Mehrzweckgebäude (Maßnahme 5077)                                                    + 172.500 €

- Schulzentrum Nord – Außenanlage (Maßnahme 5081)                                                                   + 172.500 €

- Grundschule Ludwig Uhland (Maßnahme 5001)                                                                              + 1.046.500 €

- Grundschule Ludwig Uhland – Außenanlage (Maßnahme 5087)                                                  + 304.800 €

- Gesamt                                                                                                                                                                 2.041.300 €

 

Zur Sicherung der Finanzierung der Mehrkoten sind folgende Schritte erforderlich:

 

Schritt 1: In den genehmigten Haushaltsplänen der Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 waren für die Maßnahmen 5001, 5003, 5077 und 5087 Einzahlungen in Form von Fördermitteln in Höhe von 4.520.735,19 € vorgesehen. Von diesen Fördermitteln sind bis heute insgesamt 253.432,34 € bei der Stadt Staßfurt eingegangen. Somit bekommt die Stadt Staßfurt noch Fördermittel in Höhe von insgesamt 4.267.302,85 €. Die 4.267.302,85 € wurden stattdessen vom Konto der Stadt Staßfurt als Erhöhung des Eigenanteils für die Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass diese noch nicht eingegangenen Fördermittel komplett im Haushaltsjahr 2022 eingehen, da alle Maßnahmen im Jahr 2022 schlussgerechnet werden müssen und der jeweilige Verwendungsnachweis im Jahr 2022 erstellt werden muss. Diese noch nicht eingegangenen Fördermittel in Höhe von insgesamt 4.267.302,85 € müssen im Haushaltsplanentwurf 2022 als Einzahlungsposition eingeplant werden. Gleichzeitig werden die oben genannten Mehrkosten bei der jeweiligen Maßnahme im Haushaltsplan 2022 eingestellt.

 

Schritt 2: Da der genaue Termin des In-Kraft-Tretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 noch nicht feststeht, das Bauvorhaben aber auch nicht zum Erliegen kommen darf, soll durch einen vorgreifenden Beschluss die weitere Finanzierung der Maßnahme sichergestellt werden.

 

Diese beiden Schritte wurden mit der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises besprochen.

 

  • Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt zur Sicherung der Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 Gesamteinzahlungen (Fördermittel) in Höhe von 4.267.100 € und Gesamtauszahlungen in Höhe von 2.041.300 € in den Haushaltsplanentwurf 2022 einzustellen.

 

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Staßfurt im Vorgriff auf den Haushalt 2022 die Freigabe der oben genannten finanziellen Mittel zur Fertigstellung der Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087.

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt auch, dass Mittel, die nicht für die jeweilige Baumaßnahme 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 benötigt werden, zur finanziellen Sicherung der jeweils anderen Baumaßnahme verwendet werden können, da sich diese Vorgehensweise in der Praxis bewährt hat. Die Außenanlagen (Maßnahmen 5081 und 5087) werden auf Grund des sachlichen Zusammenhangs mit den Baumaßnahmen 5001, 5003 und 5077 im Budget ergänzt.

 

  • Alternativen

Bei nicht gesicherter Finanzierung der Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 wird es zu einem Stopp bei den Vergaben und Nachträgen kommen. Die Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 werden damit verzögert und schlimmstenfalls gestoppt.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die im Beschlusstext aufgeführten Gesamteinzahlungen (Fördermittel) und Gesamtauszahlungen werden im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen.  Darüber hinaus hat der Beschluss keine weiteren finanziellen Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt zur Sicherung der Finanzierung der folgenden Baumaßnahmen in den Haushaltsplan 2022 Einzahlungen und Auszahlungen in folgender Höhe verbindlich einzustellen:

 

Baumaßnahme

Haushaltsplan 2022

Name

Nr.

Gesamteinzahlungen (Fördermittel)

Gesamtauszahlungen

GS Ludwig Uhland

- Bauteil: Gebäude

5001

1.175.600 €

1.046.500 €

GS Ludwig Uhland

- Bauteil: Außenanlage

5087

362.200 €

304.800 €

SZ Nord - Bauteil:

Plattengebäude

5003

1.901.400 €

345.000 €

SZ Nord - Bauteil:

Mehrzweckgebäude

5077

827.900 €

172.500 €

SZ Nord - Bauteil:

Außenanlage

5081

0,00 €

172.500 €

Gesamt

4.267.100 €

2.041.300 €

 

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Staßfurt im Vorgriff auf den Haushalt 2022 die Freigabe der oben genannten finanziellen Mittel zur Fertigstellung der oben genannten Baumaßnahmen.

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt auch, dass Mittel, die nicht für die jeweilige oben genannte Baumaßnahme benötigt werden, zur finanziellen Sicherung der jeweils anderen oben genannten Baumaßnahme verwendet werden können.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen (siehe „Sachverhalt“)

X

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

4.267.100 €

X

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

2.041.300 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

2.225.800 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

 

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

X

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

2.1.1.1.011/5001.7851000, 2.1.1.1.011/5087.7851000, 2.1.1.1.012/5003.7851000, 2.1.1.1.012/5077.7851000, 2.1.1.1.012/5081.7851000

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

x

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

      x

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt