Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Grundschule "Ludwig Uhland" Staßfurt wird im Rahmen des
Stark III plus EFRE –
Förderprogramms allgemein und energetisch saniert. Für die gesamte
Maßnahme sind in
den Haushalten der Jahre 2016-2021 insgesamt 5.148.723,40 € unter der
Haushaltsstelle
2.1.1.1.011/5001.7851000 eingestellt. Mit Beschluss des Ausschusses
Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben vom 04.11.2021 (Beschluss-Nr.:
0446/2021) wurden insgesamt 151.276,60 € als überplanmäßige Auszahlung
beschlossen. Für die Maßnahme 5001 steht somit aktuell ein Budget von 5.300.000
€ zur Verfügung.
Die Außenanlage der Grundschule „Ludwig Uhland“ Staßfurt wird im Rahmen
der Schulinfra-struktur-Richtlinie umgebaut und saniert. Für die gesamte
Maßnahme ist im Haushalt 2021 insgesamt 577.500 € unter der Haushaltsstelle
2.1.1.1.011/5087.7851000 eingestellt. Für die Maßnahme 5087 steht somit aktuell
ein Budget von 577.500 € zur Verfügung.
Das Plattengebäude der Grundschule im Schulzentrum Nord Staßfurt wird im
Rahmen des
Stark III plus EFRE – Förderprogramms allgemein und energetisch saniert.
Für die gesamte
Maßnahme sind in den Haushalten der Jahre 2019-2021 insgesamt
4.523.886,26 € unter der
Haushaltsstelle 2.1.1.1.012/5003.7851000 eingestellt. Mit Beschluss des
Stadtrates vom 04.11.2021 (Beschluss-Nr.: 0444/2021) wurden insgesamt
476.113,74 € als überplanmäßige Auszahlung beschlossen. Für die Maßnahme 5003
steht somit aktuell ein Budget von 5.000.000 € zur Verfügung.
Das Mehrzweckgebäude der Grundschule im Schulzentrum Nord Staßfurt wird
im Rahmen
des Stark III plus EFRE – Förderprogramms allgemein und energetisch
saniert. Für die
gesamte Maßnahme sind in den Haushalten der Jahre 2020-2021 insgesamt
1.445.300 €
unter der Haushaltsstelle 2.1.1.1.012/5077.7851000 eingestellt. Im
Haushaltsjahr 2020 wurden 468.100 € aus der Haushaltsstelle
3.6.5.1.021/5078.7851000 (Kita Zwergenland Löderburg - Brandmeldeanlage) zur
Deckung verwendet. Mit Beschluss des Stadtrates vom 09.09.2021 (Beschluss-Nr.:
0411/2021) wurden weitere 150.000 € als überplanmäßige Auszahlung beschlossen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.11.2021 (Beschluss-Nr.: 0445/2021) wurden
weitere 336.600 € als überplanmäßige Auszahlung beschlossen. Für die Maßnahme
5077 steht somit aktuell ein Budget von 2.400.000 € zur Verfügung.
Die Außenanlage des Schulzentrums Nord wird ausschließlich aus
Eigenmittel der Stadt Staßfurt saniert bzw. finanziert. Für die gesamte
Maßnahme ist im Haushalt 2021 insgesamt 1.191.200 € unter der Haushaltsstelle
2.1.1.1.012/5081.7851000 eingestellt. Für die Maßnahme 5081 steht somit aktuell
ein Budget von 1.191.200 € zur Verfügung.
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben hat in seiner
Sitzung am 21.10.2021 (Beschlussvorlage- Nr.: 0446/2021/VII) und der Stadtrat
in seiner Sitzung vom 04.11.2021 (Beschlussvorlage-Nr.: 0444/2021/VII und
0445/2021/VII) beschlossen, das finanzielle Mittel, die bei den Maßnahmen 5001,
5003 und 5077 jeweils nicht benötigt werden, für die jeweils andere Maßnahme
verwendet werden können. Diese 3 Maßnahmen bilden ein Budget. Innerhalb dieses
Budgets wurden bereits gegenseitige Deckungen vorgenommen. Diese Budgetierung
soll auch mit dem vorliegenden Beschluss sichergestellt werden, da sich diese
Vorgehensweise in der bisherigen Praxis bewährt hat. Die jeweiligen
Außenanlagen sind noch nicht Bestandteil des vom Ausschuss und Stadtrat
beschlossen Budgets. Die Außenanlagen stehen aber in unmittelbaren Zusammenhang
mit den Maßnahmen 5001, 5003 und 5077. Ohne die Fertigstellung der
Außenanlagen, können die Maßnahmen 5001, 5003 und 5077 nicht in einen
betriebsbereiten Zustand gebracht werden. Es besteht somit ein sachlicher
Zusammenhang. Auf Grund dessen soll das Budget um die Maßnahmen „Schulzentrum
Nord – Außenanlage (Maßnahme 5081) und Grundschule Ludwig Uhland – Außenanlage
(Maßnahme 5087) erweitert werden.
Für die Maßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 steht somit aktuell
ein Gesamtbudget von 14.468.700 € zur Verfügung. Die Höhe der ausstehenden
Aufträge und Rechnungen wird das Gesamtbudget überschreiten.
Für die jeweilige Maßnahme wird Stand heute mit folgenden Mehrkosten zur
Fertigstellung gerechnet:
- Schulzentrum Nord – Plattengebäude
(Maßnahme 5003) +
345.000 €
- Schulzentrum Nord – Mehrzweckgebäude
(Maßnahme 5077) +
172.500 €
- Schulzentrum Nord – Außenanlage (Maßnahme
5081) +
172.500 €
- Grundschule Ludwig Uhland (Maßnahme 5001) +
1.046.500 €
- Grundschule Ludwig Uhland – Außenanlage
(Maßnahme 5087) +
304.800 €
-
Gesamt 2.041.300
€
Zur Sicherung der Finanzierung der Mehrkoten sind folgende Schritte erforderlich:
Schritt 1: In den genehmigten Haushaltsplänen der Haushaltsjahre 2019,
2020 und 2021 waren für die Maßnahmen 5001, 5003, 5077 und 5087 Einzahlungen in
Form von Fördermitteln in Höhe von 4.520.735,19 € vorgesehen. Von diesen
Fördermitteln sind bis heute insgesamt 253.432,34 € bei der Stadt Staßfurt
eingegangen. Somit bekommt die Stadt Staßfurt noch Fördermittel in Höhe von
insgesamt 4.267.302,85 €. Die 4.267.302,85 € wurden stattdessen vom Konto der
Stadt Staßfurt als Erhöhung des Eigenanteils für die Maßnahmen zur Verfügung
gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass diese noch nicht eingegangenen
Fördermittel komplett im Haushaltsjahr 2022 eingehen, da alle Maßnahmen im Jahr
2022 schlussgerechnet werden müssen und der jeweilige Verwendungsnachweis im
Jahr 2022 erstellt werden muss. Diese noch nicht eingegangenen Fördermittel in
Höhe von insgesamt 4.267.302,85 € müssen im Haushaltsplanentwurf 2022 als
Einzahlungsposition eingeplant werden. Gleichzeitig werden die oben genannten
Mehrkosten bei der jeweiligen Maßnahme im Haushaltsplan 2022 eingestellt.
Schritt 2: Da der genaue Termin des In-Kraft-Tretens der
Haushaltssatzung für das Jahr 2022 noch nicht feststeht, das Bauvorhaben aber
auch nicht zum Erliegen kommen darf, soll durch einen vorgreifenden Beschluss
die weitere Finanzierung der Maßnahme sichergestellt werden.
Diese beiden Schritte wurden mit der Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises besprochen.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt zur Sicherung der
Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 Gesamteinzahlungen (Fördermittel)
in Höhe von 4.267.100 € und Gesamtauszahlungen in Höhe von 2.041.300 € in den
Haushaltsplanentwurf 2022 einzustellen.
Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Staßfurt im Vorgriff auf den
Haushalt 2022 die Freigabe der oben genannten finanziellen Mittel zur
Fertigstellung der Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087.
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt auch, dass Mittel, die nicht
für die jeweilige Baumaßnahme 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 benötigt werden,
zur finanziellen Sicherung der jeweils anderen Baumaßnahme verwendet werden
können, da sich diese Vorgehensweise in der Praxis bewährt hat. Die
Außenanlagen (Maßnahmen 5081 und 5087) werden auf Grund des sachlichen
Zusammenhangs mit den Baumaßnahmen 5001, 5003 und 5077 im Budget ergänzt.
- Alternativen
Bei nicht gesicherter Finanzierung der Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077,
5081 und 5087 wird es zu einem Stopp bei den Vergaben und Nachträgen kommen.
Die Baumaßnahmen 5001, 5003, 5077, 5081 und 5087 werden damit verzögert und
schlimmstenfalls gestoppt.
- finanzielle Auswirkungen
Die im
Beschlusstext aufgeführten Gesamteinzahlungen (Fördermittel) und
Gesamtauszahlungen werden im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022
aufgenommen. Darüber hinaus hat der
Beschluss keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt zur Sicherung der
Finanzierung der folgenden Baumaßnahmen in den Haushaltsplan 2022 Einzahlungen
und Auszahlungen in folgender Höhe verbindlich einzustellen:
Baumaßnahme |
Haushaltsplan 2022 |
||
Name |
Nr. |
Gesamteinzahlungen (Fördermittel) |
Gesamtauszahlungen |
GS Ludwig Uhland - Bauteil: Gebäude |
5001 |
1.175.600
€ |
1.046.500
€ |
GS Ludwig Uhland - Bauteil: Außenanlage |
5087 |
362.200
€ |
304.800
€ |
SZ Nord - Bauteil: Plattengebäude |
5003 |
1.901.400
€ |
345.000
€ |
SZ Nord - Bauteil: Mehrzweckgebäude |
5077 |
827.900
€ |
172.500
€ |
SZ Nord - Bauteil: Außenanlage |
5081 |
0,00 € |
172.500
€ |
Gesamt |
4.267.100 € |
2.041.300 € |
Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Staßfurt im Vorgriff auf den
Haushalt 2022 die Freigabe der oben genannten finanziellen Mittel zur
Fertigstellung der oben genannten Baumaßnahmen.
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt auch, dass Mittel, die nicht
für die jeweilige oben genannte Baumaßnahme benötigt werden, zur finanziellen
Sicherung der jeweils anderen oben genannten Baumaßnahme verwendet werden
können.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
|
Keine finanziellen Auswirkungen (siehe „Sachverhalt“) |
||||
X |
|
|
4.267.100 € |
||
X |
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
2.041.300 € |
|
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
2.225.800 € |
||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
|
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
|||
|
|||||
einmalig |
|
laufend |
|
||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
|
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
X |
Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
2.1.1.1.011/5001.7851000,
2.1.1.1.011/5087.7851000, 2.1.1.1.012/5003.7851000, 2.1.1.1.012/5077.7851000,
2.1.1.1.012/5081.7851000 |
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
x |
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
Ergebnisplan - Kostenstelle: |
|
|||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||