Betreff
Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62/18 „Gewerbegebiet Autohaus Helbig / Löderburger Straße“ in Staßfurt
Vorlage
0523/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 17.12.2021 (im schriftlichen Verfahren) mit Beschluss-Nr. 0458/2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 12.01.2022 im Amtsblatt erfolgte die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 21. Januar bis einschließlich 22. Februar 2022. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte parallel.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit folgendem Ergebnis, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage), gegen- und untereinander abgewogen und in der Planzeichnung, im Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.

 

Der Bebauungsplan kann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.

 

Ziel der Vorlage

Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)

 

Lösung

Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen und fasst den Abwägungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Einwendungen erhoben haben, über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

Die Kostentragung ist im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Staßfurt und dem Vorhabenträger geregelt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lageplan des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18

-       Abwägungstabelle zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung (entsprechend beigefügter Abwägungstabelle) der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62/18 „Gewerbegebiet Autohaus Helbig / Löderburger Straße“ in Staßfurt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.