Sachverhalt:
Der Stadtrat
der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 17.12.2021 (im schriftlichen
Verfahren) mit Beschluss-Nr. 0458/2021 den Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 62/18 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
bestimmt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung am
12.01.2022 im Amtsblatt erfolgte die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 21.
Januar bis einschließlich 22. Februar 2022. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte
parallel.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen
der öffentlichen Auslegung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit
folgendem Ergebnis, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage), gegen- und untereinander
abgewogen und in der Planzeichnung, im Textteil sowie in der Begründung
berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
Der Bebauungsplan kann vom
Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 62/18 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)
Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Einwendungen erhoben haben, über das Ergebnis in
Kenntnis zu setzen.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Die Kostentragung
ist im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Staßfurt und dem
Vorhabenträger geregelt.
Anlagenverzeichnis:
-
Lageplan des Geltungsbereiches der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18
-
Abwägungstabelle zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 62/18
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung (entsprechend beigefügter Abwägungstabelle)
der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 62/18 „Gewerbegebiet Autohaus Helbig / Löderburger Straße“
in Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.