Sachverhalt:
Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren
(Satzungsgebungsverfahren) wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden haben stattgefunden. Die
vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden geprüft und durch
Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.
Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 „Gewerbegebiet
Autohaus Helbig / Löderburger Straße“ in Staßfurt kann als Satzung beschlossen
werden. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 in Kraft.
- Ziel der Vorlage
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
- Lösung
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen
(In-Kraft-Treten). Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
- Alternativen
-keine-
- finanzielle Auswirkungen
Die Kostentragung ist im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zwischen
der Stadt Staßfurt und dem Vorhabenträger geregelt.
Anlagenverzeichnis:
-
Lageplan über den
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18
-
Planzeichnung in der
Satzungsfassung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
-
Begründung der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 –
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 62/18 „Gewerbegebiet Autohaus Helbig / Löderburger Straße“
in Staßfurt bestehend aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen), als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird hiermit gebilligt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.