Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 „Gewerbegebiet Autohaus Helbig / Löderburger Straße“ in Staßfurt
Vorlage
0524/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren (Satzungsgebungsverfahren) wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden haben stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden geprüft und durch Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.

 

Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 „Gewerbegebiet Autohaus Helbig / Löderburger Straße“ in Staßfurt kann als Satzung beschlossen werden. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 in Kraft.

 

  • Ziel der Vorlage

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

 

  • Lösung

Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen (In-Kraft-Treten). Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  • Alternativen

-keine-

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Kostentragung ist im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Staßfurt und dem Vorhabenträger geregelt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lageplan über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18

-       Planzeichnung in der Satzungsfassung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

-       Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 –

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62/18 „Gewerbegebiet Autohaus Helbig / Löderburger Straße“ in Staßfurt bestehend aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen), als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird hiermit gebilligt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.