Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Salzlandkreis als Bewilligungsbehörde erlässt gemäß Punkt 1.1. der Richtlinie
–Invest-SLK Zuwendungen zur Förderung von Investitionen für den straßengebunden
öffentlichen Personennahverkehr. Mit Datum vom 19.11.2021 hat die Stadt
Staßfurt einen Zuwendungsbescheid zur Erneuerung der Warteflächen, des
Bussteiges und die Lieferung einer Buswartehalle für die Haltepunkte
Löderburger Straße „Busbahnhof Nord Bussteig 2“ und für die Förderstedter
Straße Haltepunkt Friedensring erhalten. Siehe Anlage 1
Für die Umsetzung dieser beiden Erneuerungen bzw. die Anschaffung eines
Wartehäuschens erhält die Stadt Staßfurt 25.584,20 €. Das entspricht einer
75%-igen Förderung.
Unter Punkt 4.6 ist gefordert,
dass die letzte Mittelabforderung für das Haushaltsjahr 2022 spätestens bis zum
04.11.2022 einzureichen und Mittel, welche für den Verwendungszweck nicht mehr benötigt werden, sind bis zum 07.10.2022
dem Salzlandkreis zurückzumelden.
Um diese terminlichen Vorgaben halten zu können, muss die Ausschreibung
der Leistungen möglichst noch im Mai erfolgen, da die Umsetzung der Arbeiten
und die Lieferung des neuen Buswartehäuschens inklusive der Abrechnung der
Leistungen bis spätestens zu diesem finalen Termin zu realisieren sind. Da
allein die Lieferung des Buswartehäuschens erfahrungsgemäß ein viertel Jahr in
Anspruch nimmt, muss die Beauftragung vor Inkrafttreten des gesamten Haushaltes
der Stadt Staßfurt 2022 möglich sein.
Aus diesem Grund soll dieser
„Vorgriffsbeschluss“, vorbehaltlich der Bestätigung des Gesamthaushaltes 2022
von Staßfurt die finanzielle Absicherung
für die Durchführung dieser geförderten Maßnahme bieten.
Der Fördermittelantrag, welcher in 2021 an den Salzlandkreis gestellt
wurde beinhaltet für:
Los 1, Busbahnhof Nord, Bussteig 2 die komplette Erneuerung der
Wartefläche inklusive der Anlage eines Busanfahrbordes, zum barrierefreien
Anfahren auf Höhe der Unterflurbusse, um so das niveaugleiche Ein- und
Aussteigen an diesem Haltepunkt zukünftig anbieten zu können. Das vorhandene
Wartehäuschen inkl. Sitzbank und Papierkorb ist in einem guten Zustand und wird
in die neue Wartefläche wieder ein montiert. – Kosten brutto 16.027,85 €.
Los 2, Förderstedter Straße Bussteig Friedensring die komplette
Erneuerung der Wartefläche inklusive der Anlage eines Busanfahrbordes, zum
barrierefreien Anfahren auf Höhe der Unterflurbusse, um so das niveaugleiche
Ein- und Aussteigen an diesem Haltepunkt zukünftig anbieten zu können.
Lieferung und Montage eines neuen Buswartehäuschens inkl. Sitzbank und
Papierkorb. Das vorhandene Wartehäuschen ist in einem so schlechten Zustand,
dass es ersetzt werden soll. – Kosten brutto 25.862,17 €.
Der Finanzmittelbedarf stellt sich somit wie folgt dar:
Produkt 5.4.7.1/5017 Neubau Buswartestellen mit Fördermitteln des
Salzlandkreises
Finanzmittelbedarf
Notwendige Mittel für Los 1, Bstg. 2 Staßfurt Nord 16.027,85
€
Notwendige Mittel für Los 2, Bstg. Friedensring 25.862,17 €
erforderliche Mittel zur
Ausschreibung und Beauftragung 41.890,02
€
mögliche
Finanzmitteldeckung
Übertragbare Restmittel aus dem HH Jahr 2021 27.558,10
€
In den HH 2022 angemeldete Gesamtmittel 32.000,00
€
mit „Vorgriffsbeschluss“
maximal mögliche Deckung 59.558,10
€
derzeit stellen die bewilligten 25.584,20 € eine 75%-ige Förderung der
in 2021 beantragten Maßnahme. (siehe Anlage Fördermittelbescheid, Seite 5)
Fördermittel 75% der förderfähigen
Gesamtkosten 25.584,20 €
Gesamtausgaben 34.826,26
€
Eigenanteil der Stadt 9.242,06 €
Wenn die Angebotspreise auf dem Niveau der Kostenberechnung liegen
sollten, stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Fördermittel 75% der Antragssumme aus 2021 25.584,20
€ bewilligte Summe erhöht sich dadurch nicht
Gesamtausgaben 41.890,02
€ Finanzmittelbedarf gem. KB Anlage 1 und 2
Eigenanteil der Stadt 16.305,82
€
Die Stadt Staßfurt hat jedoch bereits eine Erhöhung des bereits
bewilligten Fördermittelanteils auf die, zum Stand der Kostenberechnung
mögliche Maximalförderung beantragt. Die Bewilligung der Mehrkosten ist derzeit
zur neuerlichen Bewilligung an den Salzlandkreis wie folgt beantragt.
Fördermittel 75% 31.417,52 €
Gesamtausgaben 100%
41.890,02 €
Eigenanteil der Stadt 25% 10.472,50 €
Erfahrungsgemäß bewilligt der Salzlandkreis bei Preissteigungen die
prozentuale Anpassung der Fördermittel an die maximal mögliche Förderquote von 75%. Aber selbst wenn dies im
schlimmsten Fall nicht möglich sein könnte, wäre mit Hilfe des
„Vorgriffsbeschlusses“ die Finanzierung gesichert und zum Stand der KB sähe die
Förderung Prozentual aufgeteilt wie folgt aus.
Fördermittel 61,07 % 25.584,20
€
Förderfähige Gesamtausgaben 100,00
% 41.890,02 €
Eigenanteil der Stadt 28,93 % 16.305,82
€
- Lösung
Für die bereits
bewilligte Fördermaßnahme zur Erneuerung der beiden Bushaltepunkte in Staßfurt
wird ein nötiger Mittelbedarf in Höhe von 32.000,00 € mit Deckung aus der
Investitionspauschale 2022 im Haushalt 2022 der Stadt Staßfurt zur Verfügung
gestellt.
Durch diesen
Beschluss ist die Finanzierung gesichert und die Ausschreibung kann
vorbehaltlich der Bestätigung des Gesamthaushaltes 2022 ausgeschrieben und
beauftragt werden. Dadurch können die, vom Fördermittelgeber beauflagten
Fristen zur Maßnahmenabrechnung gehalten werden.
- Alternativen
Rückgabe der Fördermittel, da es aussichtlos ist, bei Ausschreibung erst
nach erfolgter Haushaltsbestätigung die Fristen des Fördermittelgebers zu
halten. Somit droht der Verlust der bewilligten Förderung.
Eigenfinanzierung der Maßnahme ausschließlich mit Mitteln der Stadt
Staßfurt.
- finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt der Stadt Staßfurt wird ein Kostenaufwand in Höhe von
32.000,00 € für die vollumfängliche finanzielle Mittelbereitstellung gemäß
Stand Kostenberechnung März 2022 aus der Investitionspauschale 2022 zur
Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen somit für keine andere Maßnahme der
Stadt Staßfurt mehr zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
- Fördermittelbescheid
vom 19.11.2021 über 25.584,20 €
- Kostenberechnung BHS Staßfurt Nord
- Kostenberechnung
BHS Förderstedter Straße
- Kostenzusammenstellung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Bereitstellung von
32.000,00 € zur Deckung des Finanzbedarfs für Erneuerung von zwei
Bushaltepunkten inklusive der Anschaffung von einem neuen Buswartehäuschen in
Staßfurt. Die Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 32.000,00 € werden
durch die Investitionspauschale 2022 erbracht. Insofern stehen diese Mittel für
andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt: - vorbehaltlich der, beim Salzlandkreis bereits
beantragten Erhöhung der Zuwendung auf 75% der tatsächlich erforderlichen
Kosten, Stand KB März 2022
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder -einzahlungen
in Höhe von |
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25.584,20 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
41.890,02 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
16.305,82 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.4.7.1/5017 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
x |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
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€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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