Betreff
Aufnahme von Auszahlungen in Höhe von 32.000,00 € für die Erneuerung von zwei Bushaltepunkten inklusive der Anschaffung von einem neuen Buswartehäuschen in Staßfurt.
Vorlage
0526/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Salzlandkreis als Bewilligungsbehörde  erlässt gemäß Punkt 1.1. der Richtlinie –Invest-SLK Zuwendungen zur Förderung von Investitionen für den straßengebunden öffentlichen Personennahverkehr. Mit Datum vom 19.11.2021 hat die Stadt Staßfurt einen Zuwendungsbescheid zur Erneuerung der Warteflächen, des Bussteiges und die Lieferung einer Buswartehalle für die Haltepunkte Löderburger Straße „Busbahnhof Nord Bussteig 2“ und für die Förderstedter Straße Haltepunkt Friedensring erhalten. Siehe Anlage 1

Für die Umsetzung dieser beiden Erneuerungen bzw. die Anschaffung eines Wartehäuschens erhält die Stadt Staßfurt 25.584,20 €. Das entspricht einer 75%-igen Förderung.

Unter  Punkt 4.6 ist gefordert, dass die letzte Mittelabforderung für das Haushaltsjahr 2022 spätestens bis zum 04.11.2022 einzureichen und Mittel, welche für den Verwendungszweck nicht  mehr benötigt werden, sind bis zum 07.10.2022 dem Salzlandkreis zurückzumelden.

 

Um diese terminlichen Vorgaben halten zu können, muss die Ausschreibung der Leistungen möglichst noch im Mai erfolgen, da die Umsetzung der Arbeiten und die Lieferung des neuen Buswartehäuschens inklusive der Abrechnung der Leistungen bis spätestens zu diesem finalen Termin zu realisieren sind. Da allein die Lieferung des Buswartehäuschens erfahrungsgemäß ein viertel Jahr in Anspruch nimmt, muss die Beauftragung vor Inkrafttreten des gesamten Haushaltes der Stadt Staßfurt  2022 möglich sein. Aus diesem Grund  soll dieser „Vorgriffsbeschluss“, vorbehaltlich der Bestätigung des Gesamthaushaltes 2022 von Staßfurt  die finanzielle Absicherung für die Durchführung dieser geförderten Maßnahme bieten.

 

Der Fördermittelantrag, welcher in 2021 an den Salzlandkreis gestellt wurde beinhaltet für:

 

Los 1, Busbahnhof Nord, Bussteig 2 die komplette Erneuerung der Wartefläche inklusive der Anlage eines Busanfahrbordes, zum barrierefreien Anfahren auf Höhe der Unterflurbusse, um so das niveaugleiche Ein- und Aussteigen an diesem Haltepunkt zukünftig anbieten zu können. Das vorhandene Wartehäuschen inkl. Sitzbank und Papierkorb ist in einem guten Zustand und wird in die neue Wartefläche wieder ein montiert. – Kosten brutto 16.027,85 €.

 

Los 2, Förderstedter Straße Bussteig Friedensring die komplette Erneuerung der Wartefläche inklusive der Anlage eines Busanfahrbordes, zum barrierefreien Anfahren auf Höhe der Unterflurbusse, um so das niveaugleiche Ein- und Aussteigen an diesem Haltepunkt zukünftig anbieten zu können. Lieferung und Montage eines neuen Buswartehäuschens inkl. Sitzbank und Papierkorb. Das vorhandene Wartehäuschen ist in einem so schlechten Zustand, dass es ersetzt werden soll. – Kosten brutto 25.862,17 €.

 

 

 

 

Der Finanzmittelbedarf stellt sich somit wie folgt dar:

Produkt 5.4.7.1/5017 Neubau Buswartestellen mit Fördermitteln des Salzlandkreises

 

Finanzmittelbedarf

Notwendige Mittel für Los 1, Bstg. 2 Staßfurt Nord                                        16.027,85 €

Notwendige Mittel für Los 2, Bstg. Friedensring                                              25.862,17 €

erforderliche Mittel zur Ausschreibung und Beauftragung        41.890,02 €

 

 

mögliche Finanzmitteldeckung

Übertragbare Restmittel aus dem HH Jahr 2021                                              27.558,10 €

In den HH 2022 angemeldete Gesamtmittel                                      32.000,00 €

mit „Vorgriffsbeschluss“ maximal mögliche Deckung                 59.558,10 €

 

 

derzeit stellen die bewilligten 25.584,20 € eine 75%-ige Förderung der in 2021 beantragten Maßnahme. (siehe Anlage Fördermittelbescheid, Seite 5)

 

Fördermittel                     75% der förderfähigen Gesamtkosten  25.584,20 €

Gesamtausgaben                                                                                                         34.826,26 €

Eigenanteil der Stadt                                                                                                     9.242,06 €

 

Wenn die Angebotspreise auf dem Niveau der Kostenberechnung liegen sollten, stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

 

Fördermittel      75% der Antragssumme aus 2021        25.584,20 € bewilligte Summe erhöht sich dadurch nicht

Gesamtausgaben                                                          41.890,02 € Finanzmittelbedarf gem. KB Anlage 1 und 2

Eigenanteil der Stadt                                                    16.305,82 € 

 

Die Stadt Staßfurt hat jedoch bereits eine Erhöhung des bereits bewilligten Fördermittelanteils auf die, zum Stand der Kostenberechnung mögliche Maximalförderung beantragt. Die Bewilligung der Mehrkosten ist derzeit zur neuerlichen Bewilligung an den Salzlandkreis wie folgt beantragt.

 

Fördermittel                                                     75%                       31.417,52 €

Gesamtausgaben                                           100%                     41.890,02 €

Eigenanteil der Stadt                                    25%                       10.472,50 €

 

Erfahrungsgemäß bewilligt der Salzlandkreis bei Preissteigungen die prozentuale Anpassung der Fördermittel an die maximal mögliche  Förderquote von 75%. Aber selbst wenn dies im schlimmsten Fall nicht möglich sein könnte, wäre mit Hilfe des „Vorgriffsbeschlusses“ die Finanzierung gesichert und zum Stand der KB sähe die Förderung Prozentual aufgeteilt wie folgt aus.

 

Fördermittel                                                       61,07 %              25.584,20 €

Förderfähige Gesamtausgaben               100,00 %              41.890,02 €

Eigenanteil der Stadt                                      28,93 %              16.305,82 € 

 

 

  • Lösung

Für die bereits bewilligte Fördermaßnahme zur Erneuerung der beiden Bushaltepunkte in Staßfurt wird ein nötiger Mittelbedarf in Höhe von 32.000,00 € mit Deckung aus der Investitionspauschale 2022 im Haushalt 2022 der Stadt Staßfurt zur Verfügung gestellt.

Durch diesen Beschluss ist die Finanzierung gesichert und die Ausschreibung kann vorbehaltlich der Bestätigung des Gesamthaushaltes 2022 ausgeschrieben und beauftragt werden. Dadurch können die, vom Fördermittelgeber beauflagten Fristen zur Maßnahmenabrechnung gehalten werden.

 

  • Alternativen

Rückgabe der Fördermittel, da es aussichtlos ist, bei Ausschreibung erst nach erfolgter Haushaltsbestätigung die Fristen des Fördermittelgebers zu halten. Somit droht der Verlust der bewilligten Förderung.

 

Eigenfinanzierung der Maßnahme ausschließlich mit Mitteln der Stadt Staßfurt.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt der Stadt Staßfurt wird ein Kostenaufwand in Höhe von 32.000,00 € für die vollumfängliche finanzielle Mittelbereitstellung gemäß Stand Kostenberechnung März 2022 aus der Investitionspauschale 2022 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen somit für keine andere Maßnahme der Stadt Staßfurt mehr zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Fördermittelbescheid vom 19.11.2021 über 25.584,20 €

-       Kostenberechnung  BHS Staßfurt Nord

-       Kostenberechnung BHS Förderstedter Straße

-       Kostenzusammenstellung

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Bereitstellung von 32.000,00 € zur Deckung des Finanzbedarfs für Erneuerung von zwei Bushaltepunkten inklusive der Anschaffung von einem neuen Buswartehäuschen in Staßfurt. Die Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 32.000,00 € werden durch die Investitionspauschale 2022 erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: - vorbehaltlich der, beim Salzlandkreis bereits beantragten Erhöhung der Zuwendung auf 75% der tatsächlich erforderlichen Kosten, Stand KB März 2022

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     25.584,20 €          

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

    41.890,02

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

    16.305,82

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.4.7.1/5017

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

x

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

            

     

Folgeaufwand in Höhe von

 

                 

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

            

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt