Sachverhalt:
Nach § 26 KomHVO ist der Stadtrat mehrmals jährlich
über den Haushaltsvollzug (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele) zu
unterrichten. Dazu werden die Ergebnis- und die Finanzrechnung, hier bezogen
auf die Investitionen, zu einem Stichtag mit ggf. notwendigen Erläuterungen zur
Verfügung gestellt. Der letzte Bericht vom 04.11.2021 erfolgte zum Stichtag
30.09.2021.
Dieser Bericht (Anlage) bezieht sich auf den
Stichtag 31.12.2021. Die Ergebnis- und Finanzrechnungen des Gesamthaushaltes
und der Teilhaushalte (Budgets) enthalten die Soll-Stellungen zum Stichtag.
Anlagenverzeichnis:
- Bericht über den
Haushaltsvollzug zum 31.12.2021 gemäß § 26 KomHVO
-
Ergebnisrechnung zum Stand 31.12.2021
-
Finanzrechnung zum Stand 31.12.2021
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine
Auswirkungen auf den Haushalt.