Betreff
Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen aus der Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
0528/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Nach § 108 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind Kreditaufnahmen nur für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bzw. Umschuldungen gestattet. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Die Kreditermächtigungen gelten jeweils bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das übernächste Jahr weiter.

 

Der Salzlandkreis hat für das Haushaltsjahr 2021 die aufsichtsbehördliche Genehmigung für Kreditaufnahmen für einen Teilbetrag in Höhe von 1.827.100,00 € uneingeschränkt erteilt. Zum weiteren genehmigungspflichtigen Teil der Kreditaufnahmen in Höhe von 1.747.400,00 € wurde die Genehmigung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass die für die benannten Investitionsmaßnahmen geplanten Einzahlungen aus Investitionszuwendungen entsprechend gewährt werden.

 

Die in dem Jahr 2021 geplanten Maßnahmen wurden nicht vollumfänglich in 2021 umgesetzt. Ein Teilbetrag wird durch die Übertragung von Ermächtigungen in Folgejahren bewirtschaftet.

 

Zur Sicherstellung der Finanzierung soll eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.827.100,00 € erfolgen. Dafür soll das derzeitige günstige Zinsniveau genutzt werden.

 

Aus der Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2021 (3.574.500,00 €) erfolgte bisher noch keine Inanspruchnahme.

 

  • Lösung

Der Kredit ist mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen. Die Restschuld soll innerhalb dieses Zeitraums getilgt werden. Hierfür werden Kreditangebote eingeholt und miteinander verglichen. Für das wirtschaftlichste Angebot ist ein Kreditvertrag abzuschließen.

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch die Zinszahlungen und Tilgungsleistungen ergeben sich finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.827.100,00 € aus der Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung der Auszahlungen für Investitionen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

20 / 6.1.2.1

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

20 / 6.1.2.1

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt