Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Nach § 108 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind
Kreditaufnahmen nur für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bzw.
Umschuldungen gestattet. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Die
Kreditermächtigungen gelten jeweils bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das
übernächste Jahr weiter.
Der Salzlandkreis hat für das Haushaltsjahr 2021 die aufsichtsbehördliche
Genehmigung für Kreditaufnahmen für einen Teilbetrag in Höhe von 1.827.100,00 €
uneingeschränkt erteilt. Zum weiteren genehmigungspflichtigen Teil der
Kreditaufnahmen in Höhe von 1.747.400,00 € wurde die Genehmigung unter der
aufschiebenden Bedingung erteilt, dass die für die benannten
Investitionsmaßnahmen geplanten Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
entsprechend gewährt werden.
Die in dem Jahr 2021 geplanten Maßnahmen wurden nicht vollumfänglich in
2021 umgesetzt. Ein Teilbetrag wird durch die Übertragung von Ermächtigungen in
Folgejahren bewirtschaftet.
Zur Sicherstellung der Finanzierung soll eine Kreditaufnahme in Höhe von
1.827.100,00 € erfolgen. Dafür soll das derzeitige günstige Zinsniveau genutzt
werden.
Aus der Kreditgenehmigung für das
Haushaltsjahr 2021 (3.574.500,00 €) erfolgte bisher noch keine
Inanspruchnahme.
- Lösung
Der Kredit ist mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen. Die
Restschuld soll innerhalb dieses Zeitraums getilgt werden. Hierfür werden
Kreditangebote eingeholt und miteinander verglichen. Für das wirtschaftlichste
Angebot ist ein Kreditvertrag abzuschließen.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Zinszahlungen und Tilgungsleistungen ergeben sich finanzielle
Auswirkungen auf den Haushalt.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufnahme eines Kredites
in Höhe von 1.827.100,00 € aus der
Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung der
Auszahlungen für Investitionen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
20 / 6.1.2.1 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
20 / 6.1.2.1 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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