Betreff
Berufung des Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt mit Wirkung vom 23.06.2022
Vorlage
0531/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Besetzung der Funktion des Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt mit Wirkung vom 23.06.2022.

 

  • Lösung

Kamerad Christian Brinse wurde entsprechend § 15 Abs. 3 BrSchG-LSA, in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und § 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt am 17.03.2022 durch die Ortswehrleiter einstimmig für die Besetzung der Funktion des Stadtwehrleiters vorgeschlagen.

Kamerad Brinse verfügt über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt vor.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine, bisher wurde die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 23.06.2022 die Berufung des Kameraden Christian Brinse in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren in die Funktion des Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.