Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Besetzung der Funktion des Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Staßfurt mit Wirkung vom 23.06.2022.
- Lösung
Kamerad Christian Brinse wurde entsprechend § 15 Abs. 3 BrSchG-LSA, in
Verbindung mit § 3 Abs. 3 und § 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Staßfurt am 17.03.2022 durch die Ortswehrleiter einstimmig für die
Besetzung der Funktion des Stadtwehrleiters vorgeschlagen.
Kamerad Brinse verfügt über die gesetzlichen und fachlichen
Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt vor.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine, bisher wurde
die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 23.06.2022
die Berufung des Kameraden Christian Brinse in das Ehrenbeamtenverhältnis für
die Dauer von 6 Jahren in die Funktion des Stadtwehrleiters der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.