Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Besetzung der Funktion des stellvertretenden Stadtwehrleiters der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt mit Wirkung vom 23.06.2022.
- Lösung
Kamerad Mathias Freitag wurde entsprechend § 15 Abs. 3 BrSchG-LSA, in
Verbindung mit § 3 Abs. 3 und § 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Staßfurt am 17.03.2022 durch die Ortswehrleiter einstimmig für die
Besetzung der Funktion des stellvertretenen Stadtwehrleiters vorgeschlagen.
Er erfüllt die
Qualifikationen nach der LVO-FF leider nicht
vollständig. Jedoch besteht gemäß Punkt 1.5. der FwDV 2 die Möglichkeit, dass
er den Lehrgang „Verbandsführer“ innerhalb von zwei Jahren nachholt.
Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt vor.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine, bisher wurde
die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 23.06.2022
die Berufung des Kameraden Mathias Freitag in das Ehrenbeamtenverhältnis für
die Dauer von 6 Jahren in die Funktion des stellvertretenden Stadtwehrleiters
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.