Betreff
Berufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt mit Wirkung vom 23.06.2022
Vorlage
0532/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Besetzung der Funktion des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt mit Wirkung vom 23.06.2022.

 

  • Lösung

Kamerad Mathias Freitag wurde entsprechend § 15 Abs. 3 BrSchG-LSA, in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und § 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt am 17.03.2022 durch die Ortswehrleiter einstimmig für die Besetzung der Funktion des stellvertretenen Stadtwehrleiters vorgeschlagen.

Er erfüllt die Qualifikationen nach der LVO-FF leider nicht vollständig. Jedoch besteht gemäß Punkt 1.5. der FwDV 2 die Möglichkeit, dass er den Lehrgang „Verbandsführer“ innerhalb von zwei Jahren nachholt.

Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt vor.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine, bisher wurde die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 23.06.2022 die Berufung des Kameraden Mathias Freitag in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren in die Funktion des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.