Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Gemäß § 50 KWG LSA kann gegen die Gültigkeit
der Wahl beim zuständigen
Wahlleiter binnen zwei Wochen nach
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Wahleinspruch erhoben werden.
Gemäß § 51 Abs.1 KGW LSA hat der Stadtrat
durch Beschluss die
Wahlprüfungsentscheidung vorzunehmen und über die Gültigkeit der Wahl zu
entscheiden.
Das endgültige Wahlergebnis der
Bürgermeisterwahl wurde am 25.03.2022 und das der Stichwahl am 08.04.2022
öffentlich bekannt gegeben.
Gegen die Gültigkeit der Wahl wurde
innerhalb der zwei Wochen Frist nach Bekanntgabe des endgültigen
Wahlergebnisses kein Wahleinspruch eingelegt, weshalb die
Wahlprüfungsentscheidung wie vorgeschlagen erfolgen kann.
- Lösung
Der Stadtrat entscheidet über
die Gültigkeit der Wahl.
·
Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt trifft gemäß § 52 Abs.1 Nr.1
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl vom 20.03.2022 einschließlich
der Stichwahl vom 03.04.2022 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.