Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 20.03.2022, einschließlich der Stichwahl vom 03.04.2022
Vorlage
0534/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

        Gemäß § 50 KWG LSA kann gegen die Gültigkeit der Wahl beim zuständigen  

        Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses 

        Wahleinspruch erhoben werden.

 

Gemäß § 51 Abs.1 KGW LSA hat der Stadtrat durch Beschluss die       Wahlprüfungsentscheidung vorzunehmen und über die Gültigkeit der Wahl zu

        entscheiden.

 

Das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl wurde am 25.03.2022 und das der Stichwahl am 08.04.2022 öffentlich bekannt gegeben.

 

Gegen die Gültigkeit der Wahl wurde innerhalb der zwei Wochen Frist nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses kein Wahleinspruch eingelegt, weshalb die Wahlprüfungsentscheidung wie vorgeschlagen erfolgen kann.

 

  • Lösung

Der Stadtrat entscheidet über die Gültigkeit der Wahl.

 

·         Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt trifft gemäß § 52 Abs.1 Nr.1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl vom 20.03.2022 einschließlich der Stichwahl vom 03.04.2022 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.