Betreff
Änderung der Zusammensetzung des Stadtrates und mögliche Änderung der Gremienbesetzung
Vorlage
0535/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die beiden Mitglieder des Stadtrates Frau Simone Rausch und Herr Daniel Rausch haben mit Schreiben vom 04.04.2022 mitgeteilt, dass sie ihre Mandate im Stadtrat der Stadt Staßfurt zurückgeben, weil sie aus Staßfurt verzogen sind.

Sie waren beide Mitglieder der Fraktion AfD, für die es keine nächst festgestellten Bewerber gibt. Durch das Ausscheiden von Frau Simone Rausch und Herrn Daniel Rausch bleiben diese beiden Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.

Herr Jürgen Pecher hat mit Schreiben vom 27.04.2022 mitgeteilt, dass er nicht mehr Mitglied der CDU Fraktion des Stadtrates ist und sein Mandat im Stadtrat ohne Mitgliedschaft in einer Fraktion weiterführt. Der Stadtrat der Stadt Staßfurt besteht demnach aus 32 Stadträten, wovon 31 Stadträte in Fraktionen organisiert sind.

Diese Änderungen hat auch Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Gremien des Stadtrates. Gemäß § 47 Abs. 3 KVG LSA ist diese neue Sitzverteilung durch den Stadtrat durch Beschluss festzustellen. Dieser Beschluss hat lediglich feststellenden Charakter und ändert die Besetzung der einzelnen Gremien noch nicht. Die Änderung der Gremienbesetzung erfolgt nur durch Antrag einer Fraktion.

Diese Änderungen, die sich durch einen Antrag einer Fraktion ergeben, müssen dann wiederum feststellend beschlossen werden.

   

  • Lösung

Beschlussfassung des Stadtrates über die Sitzverteilung nach dem Ausscheiden von 2 Mitgliedern des Stadtrates und dem Ausscheiden eines Stadtrates aus der CDU Fraktion

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Da kein Nachrücken von Kandidaten erfolgt, werden Aufwandsentschädigungen und monatliche Sitzungsgelder eingespart.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Berechnung der Ausschuss- und Gremienbesetzung, Stand 27.04.2022

-       Besetzungsliste der Ausschüsse, Stand 05.04.2022

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt nach dem Ausscheiden von 2 Mitgliedern des Stadtrates am 04.04.2022 und dem Ausscheiden eines Mitgliedes der CDU Fraktion am 27.04.2022 die Sitzverteilung und die Besetzung in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Staßfurt entsprechend der Anlagen 1 und 2

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

            

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

+

  2.500,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

+

  2.500,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

1.1.1.1.5421000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

x

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

            

     

Folgeaufwand in Höhe von

        

                

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

            

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt