Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die beiden Mitglieder des Stadtrates Frau Simone Rausch und Herr Daniel
Rausch haben mit Schreiben vom 04.04.2022 mitgeteilt, dass sie ihre Mandate im
Stadtrat der Stadt Staßfurt zurückgeben, weil sie aus Staßfurt verzogen sind.
Sie waren beide Mitglieder der Fraktion AfD, für die es keine nächst
festgestellten Bewerber gibt. Durch das Ausscheiden von Frau Simone Rausch und
Herrn Daniel Rausch bleiben diese beiden Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode
unbesetzt.
Herr Jürgen Pecher hat mit Schreiben vom 27.04.2022 mitgeteilt, dass er
nicht mehr Mitglied der CDU Fraktion des Stadtrates ist und sein Mandat im
Stadtrat ohne Mitgliedschaft in einer Fraktion weiterführt. Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt besteht demnach aus 32 Stadträten, wovon 31 Stadträte in
Fraktionen organisiert sind.
Diese Änderungen hat auch Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den
Gremien des Stadtrates. Gemäß § 47 Abs. 3 KVG LSA ist diese neue Sitzverteilung
durch den Stadtrat durch Beschluss festzustellen. Dieser Beschluss hat
lediglich feststellenden Charakter und ändert die Besetzung der einzelnen
Gremien noch nicht. Die Änderung der Gremienbesetzung erfolgt nur durch Antrag
einer Fraktion.
Diese Änderungen, die sich durch einen Antrag einer Fraktion ergeben,
müssen dann wiederum feststellend beschlossen werden.
- Lösung
Beschlussfassung des Stadtrates über die Sitzverteilung nach dem
Ausscheiden von 2 Mitgliedern des Stadtrates und dem Ausscheiden eines
Stadtrates aus der CDU Fraktion
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Da kein Nachrücken von Kandidaten erfolgt,
werden Aufwandsentschädigungen und monatliche Sitzungsgelder eingespart.
Anlagenverzeichnis:
- Berechnung
der Ausschuss- und Gremienbesetzung, Stand 27.04.2022
- Besetzungsliste
der Ausschüsse, Stand 05.04.2022
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt nach dem Ausscheiden von 2 Mitgliedern des Stadtrates
am 04.04.2022 und dem Ausscheiden eines Mitgliedes der CDU Fraktion am
27.04.2022 die Sitzverteilung und die Besetzung in den Ausschüssen des
Stadtrates der Stadt Staßfurt entsprechend der Anlagen 1 und 2
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder -einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder -auszahlungen in Höhe von |
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+ |
2.500,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung
(+)/-verschlechterung (-) |
+ |
2.500,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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-
Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
1.1.1.1.5421000 |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG
LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des
Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im
Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
x |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG
LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand
in Höhe von |
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€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung
(+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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-
Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG
LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des
Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur
Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des
Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide
Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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