Sachverhalt:
Es wird die Errichtung einer Lagerhalle sowie Aufstellflächen für
Gerüstelemente auf dem zukünftigen Firmengrundstück beantragt. Hierbei handelt
es sich um die Erweiterung von Lagerflächen von Gerüstelementen, welche sehr
viel Platz in Anspruch nehmen.
Das vom Unternehmen bereits genutzte Firmengrundstück ist lagertechnisch
ausgeschöpft.
Beantragtes Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes
Gewerbegebiet „Süd“.
Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich, in welchem das Vorhaben
realisiert werden soll, ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO fest. Hier sind
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
zulässig. D.h., das geplante Vorhaben ist nach der Art der Nutzung zulässig.
Die zulässige Grundflächenzahl ist mit einer GRZ = 0,6 eingehalten.
Durch die Anordnung der Lagerhalle auf dem beplanten Grundstück kommt es
zur Überschreitung der Baugrenze als auch zu einer Überschreitung des
Grünstreifens.
- Ziel der Vorlage
Es soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens hergestellt
werden, um das Vorhaben im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zum Abschluss zu
bringen.
- Lösung
Der Ausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des
B-Planes gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar
und die Grundzüge des Allgemeinwohls bleiben unberührt. Die Abweichung ist auch
unter Würdigung nachbarlicher Interessen (ebenfalls Baugrenze überschritten)
mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
- Alternativen
Keine.
Das Versagen der Befreiung würde eine geplante Betriebserweiterung nicht
ermöglichen. Die derzeitigen Lagerflächen sind ausgeschöpft. Der Antragsteller
sucht sich ein neues Grundstück. Geeignete Flächen stehen in Förderstedt nicht
zur Verfügung.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- planungsrechtliche Stellungnahme Nr. 27/
2022
- Auszug
B-Plan
- Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und
Vergabe beschließt die Befreiung (Überschreitung der Baugrenze) gemäß § 36
BauGB i.V.m. §§ 30, 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des B-Planes
Gewerbegebiet „Süd“ in Staßfurt- OT Förderstedt, Neubau einer Lagerhalle mit
Freilager, Staßfurter Straße, Staßfurt- OT Förderstedt, Flur 8, Flurstücke
162/49, 164/49, 1001, entsprechend beigefügter Begründung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.