Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Gewerbegebiet „Süd“, Staßfurter Straße in Staßfurt- OT Förderstedt, Neubau einer Lagerhalle mit Freilager
Vorlage
0546/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es wird die Errichtung einer Lagerhalle sowie Aufstellflächen für Gerüstelemente auf dem zukünftigen Firmengrundstück beantragt. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung von Lagerflächen von Gerüstelementen, welche sehr viel Platz in Anspruch nehmen.

Das vom Unternehmen bereits genutzte Firmengrundstück ist lagertechnisch ausgeschöpft.

Beantragtes Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Gewerbegebiet „Süd“.

Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich, in welchem das Vorhaben realisiert werden soll, ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO fest. Hier sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe zulässig. D.h., das geplante Vorhaben ist nach der Art der Nutzung zulässig. Die zulässige Grundflächenzahl ist mit einer GRZ = 0,6 eingehalten.

Durch die Anordnung der Lagerhalle auf dem beplanten Grundstück kommt es zur Überschreitung der Baugrenze als auch zu einer Überschreitung des Grünstreifens.

 

  • Ziel der Vorlage

Es soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens hergestellt werden, um das Vorhaben im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zum Abschluss zu bringen.

 

  • Lösung

Der Ausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge des Allgemeinwohls bleiben unberührt. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen (ebenfalls Baugrenze überschritten) mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

  • Alternativen

Keine.

Das Versagen der Befreiung würde eine geplante Betriebserweiterung nicht ermöglichen. Die derzeitigen Lagerflächen sind ausgeschöpft. Der Antragsteller sucht sich ein neues Grundstück. Geeignete Flächen stehen in Förderstedt nicht zur Verfügung.

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-     planungsrechtliche Stellungnahme Nr. 27/ 2022

-     Auszug B-Plan

-     Lageplan

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergabe beschließt die Befreiung (Überschreitung der Baugrenze) gemäß § 36 BauGB i.V.m. §§ 30, 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des B-Planes Gewerbegebiet „Süd“ in Staßfurt- OT Förderstedt, Neubau einer Lagerhalle mit Freilager, Staßfurter Straße, Staßfurt- OT Förderstedt, Flur 8, Flurstücke 162/49, 164/49, 1001, entsprechend beigefügter Begründung.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.