Sachverhalt:
Im Sinne des IBA-Themas „Aufheben der Mitte“
wurde der unmittelbare Kernbereich der Altstadt im Ergebnis des
interdisziplinären Planungsverfahren aus dem Jahr 2004 vor allem durch die
landschaftsplanerischen Ideen im Norden durch den Kaligarten, Stadtsee, mit dem
„heiligen Rasen“ in Erinnerung an die ehemalige Stadtkirche bis hin zum Großen
Markt umgestaltet und der Bevölkerung zur Nutzung übergeben.
Das unmittelbar an dieses Gebiet an den
Großen Markt westlich anschließende Grundstück fand im Rahmen dieses Prozesses
im Endergebnis keine Berücksichtigung und bauliche Veränderung. Das Grundstück
befindet sich außerhalb des latent geförderten Bergsenkungsgebietes und ist
damit grundsätzlich bebaubar.
Mit der geplanten Wohnbebauung soll ein
historischer und städtebaulich herausragender Standort wieder aktiviert und die
Möglichkeit der baulichen Entwicklung am Rande des Senkungstrichters aufgezeigt
werden.
Im Ergebnis umfangreicher Abstimmungen mit
der Stadt, der WoBau GmbH und der SALEG GmbH wird vorgeschlagen, das o. g.
Grundstück mit Wohnungsbau in Form von Reihenhäusern, Stadtvillen und
Gartenhofhäusern zu bebauen und zumindest nach den ursprünglichen Ansätzen der
IBA einen Präsentationsraum oder Mehrzweckraum für die Stadt zur Präsentation
der Ergebnisse des IBA-Prozesses zur Verfügung zu haben.
Die Reihenhausbebauung soll barrierefrei,
nachhaltig und ökologisch errichtet werden. Ziel ist es, auf diesem Standort zu
untersuchen, ob auch Wohnräume des Zusammenlebens von mehreren Generationen an
diesem Standort realistisch und umsetzbar sind.
Die Landesentwicklungsgesellschaft SALEG als
Treuhänder der Stadt Staßfurt soll im eigenen Namen auf Rechnung der Stadt als
Bauherr die Wohnungsmaßnahme realisieren und die WoBau GmbH Staßfurt als
Verwalter auftreten.
Die Stadt organisiert die Beantragung und Ausreichung
der Fördermittel aus dem Stadtumbau-Ost Förderprogramm. Eine konkrete
Berechnung der Baukosten lässt sich erst nach vorliegender Planung durch ein
Planungsbüro bestimmen. Ausgehend von einer vermietbaren Nutzfläche von ca.
2.200 m² und mittleren Baukosten von ca. 1.350,00 Euro/m² ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Aufwand von 2,97 Mio.
Euro. Ein entsprechender Fortführungsantrag für das Programmjahr 2011 wurde
beim MLV termingerecht eingereicht.
Zur Kofinanzierung der Fördermittel von
702.000,00 Euro muss die Stadt insgesamt 351.000,00 Euro Eigenmittel in den
städtischen Haushalt für die Haushaltsjahre 2011 – 2013 einstellen. Je nach
Bewilligung der beantragten Fördermittel ist vorgesehen, noch 2011 mit der
Planung zu beginnen und Mitte 2012 die Baugenehmigung zu erwirken. Damit könnte
noch in 2012 die Baumaßnahme begonnen und in 2013 abgeschlossen werden.
Die notwendigen Finanzmittel wurden bereits
im Haushaltsplanentwurf 2011 und in die
Finanzplanung der Stadt eingestellt. Die gesamte Finanzierung des Bauvorhabens
wird über das Treuhandkonto der Stadt Staßfurt durch die SALEG GmbH als
Sanierungsträger der Stadt realisiert. Das notwendige Darlehen kann dann über
die Miet- bzw. Verkaufserlöse refinanziert werden.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister
mit der kurzfristigen Vorbereitung und Realisierung des Bauvorhabens.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschluss 774/2009
Beschluss 105/2009
Beschluss 173/2010
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
das Grundstück zwischen Großer Markt, Rathausstraße, Brandhof und Böttchergasse
(„Großer Markt“) mit Wohnungsbau in Form von Reihenhäusern, Stadtvillen und
Gartenhofhäusern zu bebauen.
Die gefassten Beschlüsse des Stadtrates Nr.
774/2009, Nr. 105/2009 und Nr. 173/2010 werden hiermit aufgehoben.