Sachverhalt:
Der Antragsteller plant das Flurstück 751 in
der Flur 4 der Gemarkung Löderburg käuflich zu erwerben und mit einem
Einfamilienhaus zu bebauen.
Bei dem zu beplanenden Grundstück handelt es
sich um das vorletzte Grundstück, welches im Bereich der Neustaßfurter Straße
bebaut werden kann. Laut der zeichnerischen Festsetzungen des B-Planes wurde im
Abstand von 3,00 m parallel zur Straßen-begrenzungslinie eine Baulinie
festsetzt.
Ausschlaggeben für die Planung des
Anragstellers war es, dass Gebäude für die Nutzung von erneuerbaren Energien
auszurichten und zu optimieren. Dies
spiegelt sich nicht nur in der idealen Ausrichtung der Dachschrägen für die
Anwendung von Solarthermie wieder, sondern auch in der Anordnung einer
ressourcenschonenden Öffnung der Giebelseiten in Richtung Süd-Osten und
Süd-Westen wieder.
Es wird beabsichtigt das Wohnhaus so zu
errichten, dass dieses nicht mit der gesamten Giebellänge auf der Baulinie
steht. Der Giebel zur Neustaßfurter Straße hat eine Gesamtfläche von 64,20 m².
Der größere Teil des Giebels – 33,60 m² steht direkt auf der Baulinie. Der
kleinere Teil des Giebels ist 1,50 m in südöstliche Richtung zurückgesetzt. Die
Länge der Giebelwand beträgt 9,81 m und verspringt über eine Länge von 4,40 m
um 1,50 m in Richtung Grundstück. Das hat zur Folge, dass die Festsetzungen des
B-Planes nicht eingehalten werden.
Nachbarschützende Belange werden nicht
beeinträchtigt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung nicht
berührt und sind städtebaulich vertretbar.
- Ziel der
Vorlage
Die
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens herzustellen.
- Lösung
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes gemäß § 31 (2) BauGB zu.
- Alternativen
1.
Es müssen die Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden. In diesem Fall wird
der Antragsteller das Baugrundstück nicht erwerben und seinen geplanten Lebens – und Erwerbsmittelpunkt nicht in Löderburg
realisieren.
2.
B-Plan muss geändert werden, was mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist.
- finanzielle
Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1- Planungsrechtliche Stellungnahme Nr.
- Übersichtsplan und Lageplan (B-Plan Auszug)
- Ansicht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
die Befreiung gemäß § 36 BauGB i.V. mit § 30, 31 (2) BauGB von den
Festsetzungen der 1. Änderung des B-Planes Nr. 42/03 „An der Laake – 2.
Bauabschnitt“ im OT Löderburg für die Errichtung eines Einfamilienhauses,
Neustaßfurter Straße 49 in Staßfurt OT Löderburg, Gemarkung Löderburg, Flur 4,
Flurstück 751, entsprechend beigefügter Begründung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: -
keine -