Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt
kann seit dem Jahr 2013 den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht
erreichen. Auf der Grundlage der Mitteilung des MI kann im Haushaltsjahr 2013
der Fehlbetrag gegen das Eigenkapital gerechnet werden. Dies gilt nicht mehr
für die Planung 2014. Um den Haushalt zu konsolidieren, muss die Stadt Staßfurt
wirksame Konsolidierungsmaßnahmen durchführen. Vorschläge hierzu gab es bereits
im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013, so die Anhebung der Steuerhebesätze für
die Realsteuern.
- Lösung
Die Realsteuern können mit dem wirksamen
Erlass einer entsprechenden Satzung erhöht werden. Ausgenommen ist die
Ortschaft Förderstedt wegen der entsprechenden Regelung in der
Gebietsänderungsvereinbarung.
Es werden höhere Hebesätze vorgeschlagen als im Vorbericht zum
Haushaltsplan 2013
genannt, da die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2012 mit 7,6
Mio€ ca. 1 Mio€ niedriger ausgefallen sind, als geplant. Der Planwert war aber
Grundlage der bisherigen Betrachtungen.
Zu beachten ist,
dass die errechneten Erträge der Gewerbesteuer durch die Aufwen-
dungen der
Gewerbesteuer- und die Kreisumlage gemindert werden.
- Alternativen
Da der Ergebnisplan zwingend auszugleichen ist, wären alternativ Konsolidierungs-
maßnahmen mit gleichwertigen finanziellen Auswirkungen erforderlich.
- finanzielle Auswirkungen
Der
Ergebnishaushaltes wird um ca. 1.059.800 € verbessert.
Anlagenverzeichnis:
-
Satzung
über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt
Staßfurt (Hebesatz-Satzung)
-
Hebesatzerhöhung
Zusammenstellung (ohne Förderstedt)
-
Beispiele
zur Auswirkung der Erhöhung der Hebesätze ab 2014
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung über die
Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Staßfurt
(Hebesatz-Satzung).
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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X |
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
770.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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1.059.281,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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X |
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
6.1.1.1.4011
Grundsteuer A 6.1.1.1.4012 Grundsteuer B 6.1.1.1.4013 Gewerbesteuer 6.1.1.1.5341 Gewerbesteueruml. |
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einmalig |
X |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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