Betreff
Hebesatz-Satzung der Stadt Staßfurt
Vorlage
0777/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Die Stadt Staßfurt kann seit dem Jahr 2013 den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreichen. Auf der Grundlage der Mitteilung des MI kann im Haushaltsjahr 2013 der Fehlbetrag gegen das Eigenkapital gerechnet werden. Dies gilt nicht mehr für die Planung 2014. Um den Haushalt zu konsolidieren, muss die Stadt Staßfurt wirksame Konsolidierungsmaßnahmen durchführen. Vorschläge hierzu gab es bereits im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013, so die Anhebung der Steuerhebesätze für die Realsteuern.

                      

  • Lösung

 

Die Realsteuern können mit dem wirksamen Erlass einer entsprechenden Satzung erhöht werden. Ausgenommen ist die Ortschaft Förderstedt wegen der entsprechenden Regelung in der Gebietsänderungsvereinbarung.

 

Es werden höhere Hebesätze vorgeschlagen als im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013

genannt, da die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2012 mit 7,6 Mio€ ca. 1 Mio€ niedriger ausgefallen sind, als geplant. Der Planwert war aber Grundlage der bisherigen Betrachtungen.

 

Zu beachten ist, dass die errechneten Erträge der Gewerbesteuer durch die Aufwen-

dungen der Gewerbesteuer- und die Kreisumlage gemindert werden.

 

  • Alternativen

 

Da der Ergebnisplan zwingend auszugleichen ist, wären alternativ  Konsolidierungs-

maßnahmen mit gleichwertigen finanziellen Auswirkungen erforderlich.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Der Ergebnishaushaltes wird um ca. 1.059.800 € verbessert.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Staßfurt (Hebesatz-Satzung)

-          Hebesatzerhöhung Zusammenstellung (ohne Förderstedt)

-          Beispiele zur Auswirkung der Erhöhung der Hebesätze ab 2014

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Staßfurt (Hebesatz-Satzung).

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

1.829.281,00

X

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

   770.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

1.059.281,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

770.000,00

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

X

Ergebnisplan

Kostenstelle:

6.1.1.1.4011 Grundsteuer A

6.1.1.1.4012 Grundsteuer B

6.1.1.1.4013 Gewerbesteuer

6.1.1.1.5341 Gewerbesteueruml.

 

einmalig

X

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt