Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt
Vorlage
0778/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Die Stadt Staßfurt betreibt in den Ortsteilen Rathmannsdorf, Hohenerxleben, Neundorf (Anhalt), Förderstedt, Athensleben, Brumby, Glöthe und Löbnitz (Bode) Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Räume sowohl zur Nutzung durch die ansässigen Vereine als auch zur Vermietung für private Zwecke der Einwohner bereitgehalten werden. Die Konditionen der Nutzung sowie die Höhe des Nutzungsentgeltes werden derzeit individuell vertraglich vereinbart. Es ist erforderlich, die Nutzungsbedingungen und -entgelte vergleichbar zu gestalten. Wegen der grundlegenden Bedeutung sollte der Stadtrat dazu einen Beschluss fassen.

 

  • Lösung

 

Durch die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt werden die Nutzung und die Vermietung der jeweiligen Räumlichkeit vergleichbar geregelt. Die Nutzungsentgelte wurden anhand der Raumgröße bzw. der maximalen Anzahl der Nutzer und der Ausstattung ermittelt.

 

In einer ersten Beratungsrunde in den Ortschaftsräten zur ursprünglichen Vorlage (Nr. 0652/2012 vom 16.08.2012) wurden verschiedene Änderungen vorgeschlagen.  Deshalb wurde eine Besprechung mit den Ortsbürgermeistern durchgeführt mit dem Ziel, sich auf einen neuen Entwurf zu verständigen. Dieser liegt hiermit vor.

 

Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung wurde folgendes geändert bzw. eingefügt:

 

1.      Die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses wurde in § 1 Nr. 2 eingearbeitet.

 

2.      Die Kündigung eines abgeschlossenen Mietvertrages durch die Stadt aus wichtigem Grund enthält ebenfalls § 1 Nr. 2.

 

3.      Die Haftung des Nutzers für der Stadt entstandene Kosten enthält § 5 Nr. 5.

 

4.      In § 7 Nr. 4 wurde eingearbeitet, dass die Nutzer nach § 1 Nr. 2a dann das volle Nutzungsentgelt zu entrichten haben, wenn für eine Veranstaltung ein Entgelt erhoben wird. Die Nr. 4 wurde aus Gründen der Verständlichkeit und damit Rechtssicherheit insgesamt textlich neu gefasst.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Erhöhung des für die Nutzung zu erhebenden Entgelts entstehen höhere Erträge, die, bedingt durch das nicht vorherzusehende Nutzungsverhalten, in ihrer Höhe nicht benannt werden können.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt

-         Übersicht Nutzungsentgelte Dorfgemeinschaftshäuser Stadt Aschersleben

-         Übersicht Ausstattung usw.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

(kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden)

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Produkt: 5.7.3.1

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt