Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt betreibt in den
Ortsteilen Rathmannsdorf, Hohenerxleben, Neundorf (Anhalt), Förderstedt,
Athensleben, Brumby, Glöthe und Löbnitz (Bode) Bürger- bzw.
Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Räume sowohl zur Nutzung durch die ansässigen
Vereine als auch zur Vermietung für private Zwecke der Einwohner bereitgehalten
werden. Die Konditionen der Nutzung sowie die Höhe des Nutzungsentgeltes werden
derzeit individuell vertraglich vereinbart. Es ist erforderlich, die
Nutzungsbedingungen und -entgelte vergleichbar zu gestalten. Wegen der
grundlegenden Bedeutung sollte der Stadtrat dazu einen Beschluss fassen.
- Lösung
Durch die Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt
werden die Nutzung und die Vermietung der jeweiligen Räumlichkeit vergleichbar
geregelt. Die Nutzungsentgelte wurden anhand der Raumgröße bzw. der maximalen
Anzahl der Nutzer und der Ausstattung ermittelt.
In einer ersten Beratungsrunde in
den Ortschaftsräten zur ursprünglichen Vorlage (Nr. 0652/2012 vom 16.08.2012)
wurden verschiedene Änderungen vorgeschlagen.
Deshalb wurde eine Besprechung mit den Ortsbürgermeistern durchgeführt
mit dem Ziel, sich auf einen neuen Entwurf zu verständigen. Dieser liegt
hiermit vor.
Im Vergleich zur ursprünglichen
Fassung wurde folgendes geändert bzw. eingefügt:
1. Die Möglichkeit der kommerziellen
Nutzung unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses wurde in § 1 Nr. 2
eingearbeitet.
2. Die Kündigung eines abgeschlossenen
Mietvertrages durch die Stadt aus wichtigem Grund enthält ebenfalls § 1 Nr. 2.
3. Die Haftung des Nutzers für der
Stadt entstandene Kosten enthält § 5 Nr. 5.
4.
In
§ 7 Nr. 4 wurde eingearbeitet, dass die Nutzer nach § 1 Nr. 2a dann das volle
Nutzungsentgelt zu entrichten haben, wenn für eine Veranstaltung ein Entgelt
erhoben wird. Die Nr. 4 wurde aus Gründen der Verständlichkeit und damit
Rechtssicherheit insgesamt textlich neu gefasst.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Erhöhung des für die
Nutzung zu erhebenden Entgelts entstehen höhere Erträge, die, bedingt durch das
nicht vorherzusehende Nutzungsverhalten, in ihrer Höhe nicht benannt werden
können.
Anlagenverzeichnis:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Bürger und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt
-
Übersicht Nutzungsentgelte
Dorfgemeinschaftshäuser Stadt Aschersleben
-
Übersicht Ausstattung usw.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für
die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Produkt: 5.7.3.1 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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