Sachverhalt:
Die Öffentlichkeit sowie Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
23.12.2013 bis einschließlich 31.01.2014 beteiligt und angehört.
Die eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden gemäß Anlage (Abwägungsliste) berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung der
Ergänzungssatzung „Nienburger Weg“ mit
integrierter Klarstellungssatzung für den Bereich Nienburger Weg gemäß BauGB
(Abwägungsgebot)
Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben,
vom Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Die mit der
städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom
Vorhabenträger übernommen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und §
1a Abs. 2 Satz 3 BauGB, den Abwägungsvorschlägen zum Entwurf der 1. Änderung
und Erweiterung der Ergänzungssatzung
„Nienburger Weg“ mit integrierter Klarstellungssatzung für den Bereich
Nienburger Weg, Ortsteil Brumby vorgebrachten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zuzustimmen.