Sachverhalt:
Der Stadtrat gibt sich gem. § 59 KVG LSA mit der Mehrheit seiner
Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.
Durch den Oberbürgermeister wurde ein Entwurf der Geschäftsordnung
erarbeitet, welcher die Änderungen durch das neue KVG LSA beinhaltet. Für die
Vorberatung des Entwurfes hat der Stadtrat einen zeitweiligen
Redaktionsausschuss gebildet. In seiner 1. Sitzung am 31.07.2014 wurden durch
die Mitglieder des Ausschusses
verschiedene Änderungsvorschläge, welche in den Entwurf eingeflossen sind,
unterbreitet.
Anlagenverzeichnis:
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Entwurf der Geschäftsordnung des Stadtrates
der Stadt Staßfurt und seiner Ausschüsse (Stand: 05.08.2014)
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Synopse zum Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Geschäftsordnung des
Stadtrates der Stadt Staßfurt und seiner Ausschüsse.