Betreff
4. Änderungsantrag zur Vorlage 0012/2014
Vorlage
0012/2014/4
Art
Änderungsantrag
Referenzvorlage

Im § 8 Nr. 1. Satz einfügen:

Wenn die Begründung für Anträge nach 1.c) bereits ein Eingehen auf den konkreten nichtöffentlichen Sachverhalt erfordert, ist die Nichtöffentlichkeit herzustellen und über den Antrag in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.