Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH
wurde entsprechend
des Beschlusses des Betriebsausschusses vom
09. 09. 2013 beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des
Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, durchzuführen. Dem
Stadtpflegebetrieb, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, wurde für die Buchführung
2013 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt
liegt ebenfalls ein Feststellungsvermerk vom 05. 08. 14 vor, nach dem die
Prüfung zu keinen
Einwendungen geführt hat.
Der Jahresabschluss ist festzustellen.
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes
LSA stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes,
Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt,
fest.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Bericht Dr. Dornbach & Partner
Treuhand GmbH
- Angaben über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Verwendung des
Jahresgewinns (Muster 7)
- Feststellungsvermerk Rechnungsprüfung der
Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des
Jahresabschlusses
2013 des Stadtpflegebetriebes,
Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, gemäß §
19 Absatz 4
des Eigenbetriebsgesetzes LSA.