Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 55/14 „Sporthalle Gänsefurther Straße“ in Staßfurt
Vorlage
0038/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt im Stadtteil „Nord“ - unmittelbar im Bereich des Bildungszentrums Nord (Grundschule Nord, Sekundarschule Hermann-Kasten und Pestalozzi-Förderschule) - den Ersatzneubau einer Dreifeldhalle für den Vereins- und Schulsport. Der Sporthallenneubau soll die vorhandene, teils desolate Paul-Merkewitz-Sporthalle (Zweifeldhalle) sowie die zwei auf dem Gelände des Bildungszentrums Nord befindlichen Einfeldsporthallen ersetzen. Aus diesem Grund hat die Stadt Staßfurt bereits eine Zuwendung aus Mitteln der Sportstättenförderung 2015 beantragt.

 

Das künftige Plangebiet grenzt unmittelbar südlich an das Bildungszentrum Nord zwischen  der Straße der Völkerfreundschaft (westliche Grenze) und der August-Bebel-Straße (östliche Grenze) und wird derzeit singulär als Schulsportplatz genutzt. Die Gänsefurther Straße bildet den südlichen Plangebietsabschluss und soll der künftigen Verkehrsanbindung dienen.

 

Zur Schaffung des Baurechts für die geplante Sporthalle einschließlich der erforderlichen Stellplätze und zur Neuordnung des Sportplatzareals ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich (siehe Anlage 1) umfasst eine Gesamtfläche von ca. 35.000 m². Die Stadt Staßfurt beabsichtigt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans der Innenentwicklung (beschleunigtes Verfahren) nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Insofern ist die Einleitung des Bauleitplanverfahrens erforderlich.

 

Lösung

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekanntzumachen.

 

Alternativen

keine

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt Planungskosten in Höhe von ca. 75.000 Euro (Kostenschätzung). Die Finanzierung soll im Rahmen des Nachtragshaushaltes erfolgen.

 


Anlagenverzeichnis:

-          künftiger räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 55/14

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55/14 „Sporthalle Gänsefurther Straße“ in Staßfurt und die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

75.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

75.000,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

-

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt