Sachverhalt:
Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt im Stadtteil „Nord“ - unmittelbar im
Bereich des Bildungszentrums Nord (Grundschule Nord, Sekundarschule
Hermann-Kasten und Pestalozzi-Förderschule) - den Ersatzneubau einer
Dreifeldhalle für den Vereins- und Schulsport. Der Sporthallenneubau soll die
vorhandene, teils desolate Paul-Merkewitz-Sporthalle (Zweifeldhalle) sowie die
zwei auf dem Gelände des Bildungszentrums Nord befindlichen Einfeldsporthallen
ersetzen. Aus diesem Grund hat die Stadt Staßfurt bereits eine Zuwendung aus
Mitteln der Sportstättenförderung 2015 beantragt.
Das künftige Plangebiet grenzt unmittelbar südlich an das
Bildungszentrum Nord zwischen der Straße
der Völkerfreundschaft (westliche Grenze) und der August-Bebel-Straße (östliche
Grenze) und wird derzeit singulär als Schulsportplatz genutzt. Die Gänsefurther
Straße bildet den südlichen Plangebietsabschluss und soll der künftigen
Verkehrsanbindung dienen.
Zur Schaffung des Baurechts für die geplante Sporthalle einschließlich
der erforderlichen Stellplätze und zur Neuordnung des Sportplatzareals ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der vorläufige räumliche
Geltungsbereich (siehe Anlage 1)
umfasst eine Gesamtfläche von ca. 35.000 m². Die Stadt Staßfurt beabsichtigt
die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans der Innenentwicklung
(beschleunigtes Verfahren) nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung.
Insofern ist die Einleitung des
Bauleitplanverfahrens erforderlich.
Lösung
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des
Bauleitplanverfahrens. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich
bekanntzumachen.
Alternativen
keine
Finanzielle Auswirkungen
Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt
Planungskosten in Höhe von ca. 75.000 Euro (Kostenschätzung). Die Finanzierung
soll im Rahmen des Nachtragshaushaltes erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
-
künftiger räumlicher Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 55/14
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55/14 „Sporthalle Gänsefurther Straße“ in
Staßfurt und die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
75.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
75.000,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
- |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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