Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Nach der Genehmigung des Salzlandkreises der am 18.09.2014 beschlossenen
Hauptsatzung sind Änderungen der Hauptsatzung notwendig, die durch einen neuen
Beschluss über die Hauptsatzung erreicht werden sollen.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 die
Hauptsatzung der Stadt Staßfurt beschlossen, die am 23.09.2014 zur Genehmigung
beim Salzlandkreis beantragt wurde.
Mit Verfügung vom 19.11.2014 hat der Salzlandkreis die Genehmigung der
Hauptsatzung für zwei inhaltliche Tatbestände der §§ 5 Abs. 2, 2. Halbsatz; 6
Abs.3; 6 Abs.5 Ziff.6. versagt.
Für die weiteren Regelungen der Hauptsatzung wurde die Genehmigung
erteilt und Hinweise gegeben.
Um die Übersichtlichkeit der Hauptsatzung zu gewährleisten wird
empfohlen, die Hauptsatzung neu zu beschließen und die Regelungen, denen die
Genehmigung versagt wurde, durch rechtskonforme Regelungen zu ersetzen.
Aus den Hinweisen des Salzlandkreises wurden die in die neue
Hauptsatzung aufgenommen, die nicht bereits durch den Redaktionsausschuss
beraten und beschlossen wurden bzw. die der
Rechtsklarheit dienen.
Zu den einzelnen Änderungen wird
wie folgt ausgeführt:
§ 5 Abs.2, 2.Halbsatz; § 6
Abs.3:
Das Wort „ Eingruppierung“ wurde jeweils gestrichen, weil sich die
Eingruppierung, solange ein Tarifvertrag gilt, nach den tariflichen
Vorschriften richtet und nicht von einer Gremienentscheidung oder der
Entscheidung des Oberbürgermeisters abhängig ist.
§ 6 Abs.5 Ziff.6.:
Zur Bestimmung der Geringfügigkeit für die in der Hauptsatzung geregelte
Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Annahme und Vermittlung von
Zuwendungen hat das Landesverwaltungsamt am 30.10.2014 eine Rundverfügung
erlassen. Danach darf der Oberbürgermeister Spenden, Schenkungen oder ähnliche
Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € annehmen. Weil die davor in der
Hauptsatzung geregelten Wertgrenzen von den Wertgrenzen der Rundverfügung
abweichen, ist eine Änderung notwendig. Die Unterscheidung zwischen
zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Spenden wurde aufgehoben.
§ 7 Abs.3 letzter Satz:
Zur Schaffung von Rechtsklarheit wurde das Wort „Wunsch“ durch das Wort
„ Verlangen“ ersetzt.
§ 11 Abs.4:
Nach dem Wort „ist“ sind die Worte „durch den Bürgermeister“ zur
sprachlichen Klarstellung ergänzt worden.
§ 16 Abs.1:
Nach dem Wort „ Ehrenbezeichnung“ sind die Worte „ durch die Stadt“ zur
sprachlichen Klarstellung ergänzt worden.
§ 19 Abs.1:
Im Satz 2 ist nach dem Wort „ Dienststunden“ eine Klammer mit der
konkreten Zeit der Dienststunden ergänzt worden. Der Salzlandkreis hatte
empfohlen, dass die Öffnungszeiten der Verwaltung in diese Regelung aufgenommen
werden sollte, weil die Dienststunden nicht bekannt sind. Weil die
Dienststunden weitreichender geregelt sind als die Öffnungszeiten, sollten die
Dienststunden als Regelung beibehalten werden und durch die konkreten Zeiten
der Dienststunden ergänzt werden, um den Einwohnern die Kenntnis über die
Zeiten der Dienststunden zu ermöglichen.
Im Satz 3 wird zur Klarstellung nach dem Wort „ Salzlandbote“ der
Halbsatz „ spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung“, ergänzt.
Anlage I- Ausschuss für
Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben:
In Ziff. 1. Wird das Wort „Angestellte“ durch das Wort „Beschäftigte“
ersetzt.
In Ziff.10. werden die Wertgrenzen für die Annahme und Vermittlung von
Spenden geändert, in dem der Ausschuss in den Wertgrenzen von mehr als 1.000 €
bis 50.000 € zuständig ist.
Die Unterscheidung zwischen zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen
Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen wird aufgehoben.
- Alternativen
Wenn die Hauptsatzung nicht neu beschlossen wird, wird die Hauptsatzung
in der genehmigten Fassung, mit Ausnahme der versagten Inhalte, veröffentlicht.
Damit würde die Hauptsatzung Inkrafttreten und an Stelle der unwirksamen
Regelungen würden die gesetzlich geregelten Tatbestände anzuwenden sein. Im
speziellen Fall würde es eine gesplittete Zuständigkeit für
Personalentscheidungen nicht geben und für alle diese Entscheidungen ein
Beschluss des Stadtrates notwendig werden.
So würde auch jede noch so geringe Spende nur vom Stadtrat angenommen
werden müssen, weil der derzeitigen Regelung die Genehmigung versagt wurde.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Entwurf der Neufassung Hauptsatzung
-
Synopse Hauptsatzung vom 18.09.2014 und
Entwurf der Hauptsatzung
-
Kopie der Verfügung des Salzlandkreises vom
19.11.2014
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Hauptsatzung der Stadt
Staßfurt. Mit der Beschlussfassung wird der Beschluss 0011/2014 vom 18.09.2014
aufgehoben.