Sachverhalt:
Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren
(Satzungsgebungsverfahren) wurde gemäß § 13a BauGB ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat
stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden
geprüft und durch Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 55/14 „Sporthalle Gänsefurther Straße“
kann als Satzung beschlossen werden. Die Begründung zum Bebauungsplan wird
gebilligt.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Ziel der Vorlage
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Lösung
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen (In-Kraft-Treten). Dabei ist auch
anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt insgesamt
Planungskosten von rd. 45.000 Euro. (siehe Beschlüsse zur Aufstellung,
Billigung/ Offenlage und Abwägung)
Anlagenverzeichnis:
-
Planzeichnung mit zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 06.08.2015
-
Begründung in
der Fassung vom 06.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan Nr. 55/14 „Sporthalle Gänsefurther Straße“ in Staßfurt als
Satzung, bestehend aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom
06.08.2015
Die Begründung zum Bebauungsplan wird hiermit gebilligt.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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