Betreff
Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Staßfurt
Vorlage
0166/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Für die Sondernutzung  der Grünflächen kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß §§ 3 und 2 Absatz 6 der Grünflächensatzung eine entsprechende Gebühr erhoben werden. 

 

  • Lösung

Durch die Gebührenerhebung erhält die Stadt dringend benötigte Einnahmen- es ist ihr Recht, das Eigentum (öffentliche Grünflächen der Stadt) zu vermarkten (z.B. zur Nutzung bei Veranstaltungen, als Zeltlager usw.). Damit können zusätzliche Pflegekosten umgelegt werden.

 

  • Alternativen

Keine. Ohne Satzung gibt es keine rechtliche Anhabe um ggf. Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und es können keine Gebühren erhoben werden.

 

  • finanzielle Auswirkungen

sh. Gebührensatzung

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Grünanlagengebührensatzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

5.000 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

5.000 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.5.1.1.4321000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt