Betreff
Teilsanierung der Grundschule Löderburg
Vorlage
0188/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 beschlossen, für die Grundschule Löderburg eine Sanierungsplanung mit Kostenberechnung bis zur HOAI-Leistungsphase 3 bis spätestens 30. September 2016 zu beauftragen und den für die Planung und Sanierung erforderlichen Eigenanteil der Stadt Staßfurt in die Haushalte 2016 und 2017 einzuplanen. Vor Beauftragung der Planung und Einplanung des erforderlichen Aufwandes sollte der Stadtrat einen Beschluss über die Grundsätze des weiteren Vorgehens fassen.

 

  • Lösung

 

Bei der Beurteilung, ob und inwieweit Sanierungsmaßnahmen bei den Gebäuden der Grundschule Löderburg erforderlich sind, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

 

1.      Gutachterliche Stellungnahme Grundschule Löderburg – Feuchtigkeitserscheinungen Fußböden Erdgeschoss vom 19.03.2015 (Anlage 2)

 

2.      Schulentwicklungsplanung unter Beachtung der aktuellen Entwicklung der Schülerzahlen (Anlage 3)

 

Das Gutachten zu den Feuchtigkeitserscheinungen der Fußböden in den Erdgeschossen der Häuser I und II kommt zu Ergebnis, dass wegen der Schädigungen ein neuer Fußboden herzustellen ist (Unterbeton, Abdichtung, Dämmung, Estrich, Bodenbelag). Parallel dazu sind Abdichtungen an den Außenwänden herzustellen.

 

Laut der aktuell geltenden Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung hat die Grundschule Löderburg zum Schuljahr 2022/23 nicht mehr die erforderliche Mindestschülerzahl und muss nach den einschlägigen Vorschriften geschlossen werden. Betrachtet man die Gesamtschülerzahl nach Schulentwicklungsplanung und die voraussichtlich tatsächliche Schülerzahl in den Schuljahr 2015/16 bis 2021/22 stellt man eine Abweichung von ca. 12 % fest. Wird diese positive Abweisung bezogen auf die Zahlen der Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben, wird die Grundschule Löderburg erst zum Schuljahr 2024/25 die erforderliche Mindestschülerzahl nicht mehr erreichen.

 

Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sind also unter Beachtung der Tatsache zu beurteilen, dass die Grundschule Löderburg voraussichtlich nur noch bis zum Schuljahr 2023/24 bestand hat. Insofern wird vorgeschlagen, die Ausbauvariante zu wählen, die den Schulbetrieb in diesem Zeitraum (Variante 3) absichert.

 

  • Alternativen

 

Bei der Betrachtung der möglichen und erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind weitere Varianten mit höheren Gesamtkosten bis hin zur Komplettsanierung mit Gesamtkosten von ca. 1,4 Mio. € möglich. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Auslaufens der Grundschule zum Schuljahr 2023/24 können diese Varianten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht empfohlen werden.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten belasten den Haushaltsplan 2016.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Grundschule Löderburg Kostenberechnung in drei Ausbauvarianten

- Gutachterliche Stellungnahme Grundschule Löderburg –

                 Feuchtigkeitserscheinungen Fußböden Erdgeschoss vom 19.03.2015

- Schulentwicklungsplanung unter Beachtung der aktuellen Entwicklung der

                 Schülerzahlen

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließ die Teilsanierung der Gebäude der Grundschule Löderburg gem. Variante 3 (Anlage 1) und beauftragt den Oberbürgermeister, die Gesamtkosten in Höhe von 246 T€ im Haushaltsplanentwurf 2016 einzuarbeiten.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

X

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

246.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

246.000,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

246.000,00 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

X

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

40

 

X

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt