Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 16.04.2015
beschlossen, für die Grundschule Löderburg eine Sanierungsplanung mit
Kostenberechnung bis zur HOAI-Leistungsphase
3 bis spätestens 30. September 2016 zu beauftragen und den für die Planung und
Sanierung erforderlichen Eigenanteil der Stadt Staßfurt in die Haushalte 2016
und 2017 einzuplanen. Vor Beauftragung der Planung und Einplanung des
erforderlichen Aufwandes sollte der Stadtrat einen Beschluss über die
Grundsätze des weiteren Vorgehens fassen.
- Lösung
Bei der Beurteilung, ob und inwieweit Sanierungsmaßnahmen bei den
Gebäuden der Grundschule Löderburg erforderlich sind, sind folgende
Rahmenbedingungen zu beachten:
1.
Gutachterliche
Stellungnahme Grundschule Löderburg – Feuchtigkeitserscheinungen Fußböden
Erdgeschoss vom 19.03.2015 (Anlage 2)
2.
Schulentwicklungsplanung
unter Beachtung der aktuellen Entwicklung der Schülerzahlen (Anlage 3)
Das Gutachten zu den Feuchtigkeitserscheinungen der Fußböden in den
Erdgeschossen der Häuser I und II kommt zu Ergebnis, dass wegen der
Schädigungen ein neuer Fußboden herzustellen ist (Unterbeton, Abdichtung,
Dämmung, Estrich, Bodenbelag). Parallel dazu sind Abdichtungen an den
Außenwänden herzustellen.
Laut der aktuell geltenden Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung hat
die Grundschule Löderburg zum Schuljahr 2022/23 nicht mehr die erforderliche
Mindestschülerzahl und muss nach den einschlägigen Vorschriften geschlossen
werden. Betrachtet man die Gesamtschülerzahl nach Schulentwicklungsplanung und
die voraussichtlich tatsächliche Schülerzahl in den Schuljahr 2015/16 bis
2021/22 stellt man eine Abweichung von ca. 12 % fest. Wird diese positive
Abweisung bezogen auf die Zahlen der Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben,
wird die Grundschule Löderburg erst zum Schuljahr 2024/25 die erforderliche
Mindestschülerzahl nicht mehr erreichen.
Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sind also unter Beachtung der
Tatsache zu beurteilen, dass die Grundschule Löderburg voraussichtlich nur noch
bis zum Schuljahr 2023/24 bestand hat. Insofern wird vorgeschlagen, die
Ausbauvariante zu wählen, die den Schulbetrieb in diesem Zeitraum (Variante 3)
absichert.
- Alternativen
Bei der Betrachtung der möglichen und erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
sind weitere Varianten mit höheren Gesamtkosten bis hin zur Komplettsanierung
mit Gesamtkosten von ca. 1,4 Mio. € möglich. Unter Berücksichtigung des
voraussichtlichen Auslaufens der Grundschule zum Schuljahr 2023/24 können diese
Varianten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht empfohlen werden.
- finanzielle Auswirkungen
Die Kosten belasten
den Haushaltsplan 2016.
Anlagenverzeichnis:
- Grundschule Löderburg
Kostenberechnung in drei Ausbauvarianten
- Gutachterliche Stellungnahme
Grundschule Löderburg –
Feuchtigkeitserscheinungen
Fußböden Erdgeschoss vom 19.03.2015
- Schulentwicklungsplanung
unter Beachtung der aktuellen Entwicklung der
Schülerzahlen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließ die Teilsanierung der Gebäude
der Grundschule Löderburg gem. Variante 3 (Anlage 1) und beauftragt den
Oberbürgermeister, die Gesamtkosten in Höhe von 246 T€ im Haushaltsplanentwurf
2016 einzuarbeiten.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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X |
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
246.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
246.000,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
246.000,00 € |
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- Personalaufwand |
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X |
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40 |
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X |
einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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