Betreff
1. Änderungsantrag zur Vorlage 0306/2016
Vorlage
0306/2016/1
Art
Änderungsantrag
Referenzvorlage

Der Beschlusstext des Sachantrages Nr. 0306/2016 soll durch folgende Formulierung ersetzt werden:

 

„Der Stadtrat der Stadt Staßfurt nimmt die Erklärung von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ vom 24.03.1995 zustimmend zur Kenntnis. Die in der Erklärung genannten Leitziele sowie die Vereinbarungen sind im Rahmen der Zuständigkeit und der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Staßfurt Grundlage für den Stadtrat, den Oberbürgermeister und die Verwaltung für ihr zukünftiges Handeln.“

 

Begründung:

Die Erklärung von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ enthält in ihrem Vereinbarungsteil, zumindest unter den Punkten VIII und XII, Verpflichtungen, die keinen Befugnisvorbehalt enthalten und für die die Stadt nicht zuständig ist.

 

Der Beitritt zu dieser Erklärung sollte aber in Respekt vor ihren Zielen allumfassend und Verpflichtung zu ihrer vollständigen Umsetzung sein.

 

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Erklärung von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ im Jahr 1995 entstand. Die Erklärung von Barcelona wurde anlässlich des Europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten“ am 23. und 24. März 1995 in Barcelona, Spanien, erarbeitet und verabschiedet. Mit der Erklärung wurden Standards zur Schaffung gleichberechtigter Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in den und durch die Kommunen formuliert. Die Erklärung dient als Maßstab für Städte und Gemeinden, die sich zur chancengleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Kommune bekennen. Erstunterzeichner sind die Städte Birmingham, Bologna, Leeds, Lissabon und Barcelona.


Zwischenzeitlich sind mehr oder weniger verbindliche Regelungen entstanden, an denen sich auch die Stadt Staßfurt zu orientieren bzw. zu halten hat:

 

-       Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, beschlossen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13.12.2006, in Kraft getreten am 03.02.2008

 

-       Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) vom 27.04.2002

 

-       Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG LSA vom 16.12.2010)

 

Weitere Rechtsvorschriften beinhalten inzwischen Regelungen zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf deren Grundlage konkrete Maßnahmen umzusetzen bzw. alle Handlungen von Rat und Verwaltung auszurichten sind.

 

Insofern ist es sowohl sachgerecht als auch ausreichend, die Erklärung von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ vom 24.03.1995 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.