Der
Beschlusstext des Sachantrages Nr. 0306/2016 soll durch folgende Formulierung
ersetzt werden:
„Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt nimmt die Erklärung von Barcelona „Die Stadt und
ihre Behinderten“ vom 24.03.1995 zustimmend zur Kenntnis. Die in der Erklärung
genannten Leitziele sowie die Vereinbarungen sind im Rahmen der Zuständigkeit
und der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Staßfurt Grundlage für den
Stadtrat, den Oberbürgermeister und die Verwaltung für ihr zukünftiges
Handeln.“
Begründung:
Die
Erklärung von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ enthält in ihrem
Vereinbarungsteil, zumindest unter den Punkten VIII und XII, Verpflichtungen,
die keinen Befugnisvorbehalt enthalten und für die die Stadt nicht zuständig
ist.
Der
Beitritt zu dieser Erklärung sollte aber in Respekt vor ihren Zielen
allumfassend und Verpflichtung zu ihrer vollständigen Umsetzung sein.
Im
Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Erklärung von Barcelona „Die Stadt und
ihre Behinderten“ im Jahr 1995 entstand. Die Erklärung von Barcelona wurde
anlässlich des Europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten“ am 23.
und 24. März 1995 in Barcelona, Spanien, erarbeitet und verabschiedet. Mit der
Erklärung wurden Standards zur Schaffung gleichberechtigter Lebens- und
Entfaltungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in den und durch die Kommunen
formuliert. Die Erklärung dient als Maßstab für Städte und Gemeinden, die sich
zur chancengleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der
Kommune bekennen. Erstunterzeichner sind die Städte Birmingham, Bologna, Leeds,
Lissabon und Barcelona.
Zwischenzeitlich sind mehr oder weniger verbindliche Regelungen entstanden, an
denen sich auch die Stadt Staßfurt zu orientieren bzw. zu halten hat:
- Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, beschlossen von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen am 13.12.2006, in Kraft getreten am 03.02.2008
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) vom 27.04.2002
- Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz
– BGG LSA vom 16.12.2010)
Weitere
Rechtsvorschriften beinhalten inzwischen Regelungen zur Umsetzung der
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf deren Grundlage konkrete
Maßnahmen umzusetzen bzw. alle Handlungen von Rat und Verwaltung auszurichten
sind.
Insofern
ist es sowohl sachgerecht als auch ausreichend, die Erklärung von Barcelona
„Die Stadt und ihre Behinderten“ vom 24.03.1995 zustimmend zur Kenntnis zu
nehmen.