Betreff
2. Änderungsantrag zur Vorlage 0306/2016
Vorlage
0306/2016/2
Art
Änderungsantrag
Referenzvorlage

Der Stadtrat möge den Beschlusstext der Vorlage 0306/2016 auf folgende

Alternative abändern:


Beschlusstext:

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Staßfurt nimmt die Erklärung von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ vom 24.03.1995 zustimmend zur Kenntnis.

Die Stadt Staßfurt orientiert sich bei der Umsetzung kommunaler Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Einwohner im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an der UN-Behindertenrechtskonvention, am Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung und des Aktionsplans des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

2.    Zur Umsetzung und Anpassung der UN-Behindertenrechtskonvention auf die spezifischen Belange der Stadt Staßfurt wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept mit einem konkreten Maßnahmeplan für ein „Barrierefreies Staßfurt“ auf der Grundlage des beschlossenen Stadtentwicklungskonzepts 2001 und des IBA-Prozesses zur weiteren Stadtentwicklung (Band der Stadtkristalle) zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dazu sollen die Hauptziele eines „Barrierefreien Staßfurts“ in die Diskussion zum Leitbild der Stadt Staßfurt einfließen.

 

Begründung:

Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert in ihren 50 Artikeln umfassend die Rechte von Menschen mit Behinderungen für eine Vielzahl von Lebensbereichen und Situationen. Die demografische Entwicklung mit ihren Herausforderungen macht eine gesellschaftliche Diskussion zur künftigen Gestaltung der Gesellschaft notwendig. Ein neues Herangehen an viele Fragen ist unumgänglich. Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung Sachsen-Anhalts steigt bis 2020 auf 27,2 Prozent (2003 = 19,7 %).

 

Ca. jeder Zweite wird in seiner Mobilität eingeschränkt sein. Der Anteil der amtlich registrierten behinderten Menschen beträgt ca. 10 %. Erstmalig nach 1945 wird es in Deutschland eine Generation alt gewordener behinderter Menschen geben

So werden zunehmend alte und in ihrer Mobilität beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger das Bild in den Kommunen, auch in unserer Stadt, bestimmen. Sollen sie ihre Lebensqualität im gewohnten Umfeld erhalten, ergeben sich daraus neue Anforderungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für die Gestaltung der Wohnungen, des Wohnumfeldes und in den Freizeitbereichen.

Deshalb ist es notwendig, bei allen Ergebnissen, die in den letzten Jahren auf diesem Gebiet erreicht wurden, den jetzigen Stand im Hauptort und den Ortsteilen zu analysieren und in einer Konzeption die Schwerpunkte für die Arbeit in den nächsten 10 Jahren in der Stadt Staßfurt festzulegen.

Die Arbeit sollte sich auf folgende Punkte konzentrieren:

1. gegen bauliche und räumliche Barrieren,

2. Beseitigung kommunikativer und informativer Barrieren,

3. Abbau und Beseitigung institutioneller Barrieren.

Dabei ist dem Stadtentwicklungskonzept mit dem zu forcierenden Rückbau in den Plattenbaugebieten und der Aktivierung der Innenstadtfunktionen (Band der Stadtkristalle) besondere Bedeutung beizumessen.