Der Stadtrat möge den Beschlusstext der
Vorlage 0306/2016 auf folgende
Alternative abändern:
Beschlusstext:
1.
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt nimmt die Erklärung
von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ vom 24.03.1995 zustimmend zur
Kenntnis.
Die Stadt Staßfurt
orientiert sich bei der Umsetzung kommunaler Maßnahmen zur Verbesserung der
Teilhabe behinderter Einwohner im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an der
UN-Behindertenrechtskonvention, am Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung
und des Aktionsplans des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention.
2.
Zur Umsetzung und Anpassung der UN-Behindertenrechtskonvention
auf die spezifischen Belange der Stadt Staßfurt wird der Oberbürgermeister
beauftragt, ein Konzept mit einem konkreten Maßnahmeplan für ein
„Barrierefreies Staßfurt“ auf der Grundlage des beschlossenen
Stadtentwicklungskonzepts 2001 und des IBA-Prozesses zur weiteren
Stadtentwicklung (Band der Stadtkristalle) zu erarbeiten und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen. Dazu sollen die Hauptziele eines „Barrierefreien
Staßfurts“ in die Diskussion zum Leitbild der Stadt Staßfurt einfließen.
Begründung:
Die
UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert in ihren 50 Artikeln umfassend die
Rechte von Menschen mit Behinderungen für eine Vielzahl von Lebensbereichen und
Situationen. Die demografische
Entwicklung mit ihren Herausforderungen macht eine gesellschaftliche Diskussion
zur künftigen Gestaltung der Gesellschaft notwendig. Ein neues Herangehen an
viele Fragen ist unumgänglich. Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung
Sachsen-Anhalts steigt bis 2020 auf 27,2 Prozent (2003 = 19,7 %).
Ca. jeder Zweite
wird in seiner Mobilität eingeschränkt sein. Der Anteil der amtlich
registrierten behinderten Menschen beträgt ca. 10 %. Erstmalig nach 1945 wird
es in Deutschland eine Generation alt gewordener behinderter Menschen geben
So werden zunehmend
alte und in ihrer Mobilität beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger das Bild in
den Kommunen, auch in unserer Stadt, bestimmen. Sollen sie ihre Lebensqualität
im gewohnten Umfeld erhalten, ergeben sich daraus neue Anforderungen für die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für die Gestaltung der Wohnungen, des
Wohnumfeldes und in den Freizeitbereichen.
Deshalb ist es
notwendig, bei allen Ergebnissen, die in den letzten Jahren auf diesem Gebiet
erreicht wurden, den jetzigen Stand im Hauptort und den Ortsteilen zu
analysieren und in einer Konzeption die Schwerpunkte für die Arbeit in den
nächsten 10 Jahren in der Stadt Staßfurt festzulegen.
Die Arbeit sollte
sich auf folgende Punkte konzentrieren:
1. gegen
bauliche und räumliche Barrieren,
2.
Beseitigung kommunikativer und informativer Barrieren,
3. Abbau und
Beseitigung institutioneller Barrieren.
Dabei ist dem Stadtentwicklungskonzept mit
dem zu forcierenden Rückbau in den Plattenbaugebieten und der Aktivierung der
Innenstadtfunktionen (Band der Stadtkristalle) besondere Bedeutung beizumessen.