Sachverhalt:
Seit 1994 besteht ein wirksamer Flächennutzungsplan für die Stadt Staßfurt.
Durch entsprechende Gebietsreformen/Eingemeindungen hat sich das Gemeindegebiet
zwischenzeitlich erheblich vergrößert. Zur Kernstadt Staßfurt gehören nunmehr
14 Ortsteile (14.656 ha Fläche). Da es
der Stadt Staßfurt bisher nicht möglich war, einen Flächennutzungsplan für das
gesamte Gemeindegebiet aufzustellen - gelten die bestehenden
Flächennutzungspläne aller Ortsteile fort.
Eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen zur
künftigen städtebaulichen Entwicklung
der Kernstadt und Ortsteile konnte aus diesem Grund auf Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung nicht erfolgen.
Eine generelle Überarbeitung bzw. Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes ist jedoch mittelfristig geboten.
Auf Grund der Bedeutung Staßfurts als Wirtschaftsstandort, aber auch vor
dem Hintergrund einer anzupassenden Flächennutzungsplanung und der damit
verbundenen nicht-bedarfsgerechten Gewerbeflächenausweisung sollte eine
gesamtgemeindliche städtebauliche Zielsetzung und Nutzungsvorstellung im Rahmen
und in Form eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes erarbeitet werden. In der
Stadt Staßfurt einschließlich ihrer Ortsteile existieren über 20
Gewerbestandorte und -gebiete (Bestands- und Plangebiete).
Eine Weiter- oder Neuentwicklung von Gewerbeflächen soll künftig
schwerpunktorientiert erfolgen. Neben einer Analyse der verfügbaren und künftig
benötigten Gewerbeflächen, ist auch eine fundierte
Standortpotenzialuntersuchung unter Hinzunahme strategischer Zielstellungen
erfolgt.
Als Vorbereitung zur anstehenden Flächennutzungsplanung - insbesondere
zur fundierten Bestandsaufnahme, Prognose und Bedarfsermittlung sowie als
Instrument zur Beurteilung und Unterstützung laufender und künftiger
Planverfahren - wurde der vorliegende Entwurf des GFEK durch das Stadt- und
Landschaftsplanungsbüro StadtLandGrün aus Halle/Saale erarbeitet.
Der Entwurf des GFEK ist diesem Beschluss in Text (Kurzfassung) und
Karten (jeweils verkleinert) als Anlage beigefügt.
Ziel der Vorlage
Billigung des Konzeptentwurfs durch den Stadtrat und Einleitung des
Beteiligungsverfahrens
Lösung
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Durch die Erstellung des GFEK entstehen der Stadt Staßfurt
Planungskosten in Höhe von rd. 20.000,- Euro. Mit dem Beschluss über das GFEK
(beabsichtigt für das I./2017) erlangt das Konzept eine Selbstbindung der Stadt
Staßfurt und damit einen Handlungsfaden für künftige Planungen. Gemäß § 1 Abs.
6 Nr. 11 BauGB sind beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte bei der
Aufstellung (sowie Änderung und Anpassung) von Bauleitplänen insbesondere zu
berücksichtigen – infolgedessen sind auch künftig entsprechende Planungskosten
zu erwarten und einzustellen.
Anlagenverzeichnis:
-
Textteil
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Kurzfassung)
-
Planzeichnungen
und Bewertungstabellen (Verkleinert und unmaßstäblich)
-
die
vollständige Konzeptfassung ist in digitaler Form zum Abruf im
Ratsinformationssystem hinterlegt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den Entwurf des
Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (GFEK) der Stadt Staßfurt in der
vorliegenden Fassung und beschließt die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
oder -auszahlungen in Höhe von |
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-
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20.000,-
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
20.000,-
€ |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
TP
61 / 5.1.1.2 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge
in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
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