Betreff
Billigung Entwurf des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (GFEK) der Stadt Staßfurt und öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
0351/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit 1994 besteht ein wirksamer Flächennutzungsplan für die Stadt Staßfurt. Durch entsprechende Gebietsreformen/Eingemeindungen hat sich das Gemeindegebiet zwischenzeitlich erheblich vergrößert. Zur Kernstadt Staßfurt gehören nunmehr 14 Ortsteile  (14.656 ha Fläche). Da es der Stadt Staßfurt bisher nicht möglich war, einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen - gelten die bestehenden Flächennutzungspläne aller Ortsteile fort.

Eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen zur künftigen  städtebaulichen Entwicklung der Kernstadt und Ortsteile konnte aus diesem Grund auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erfolgen.

Eine generelle Überarbeitung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist jedoch mittelfristig geboten.

 

Auf Grund der Bedeutung Staßfurts als Wirtschaftsstandort, aber auch vor dem Hintergrund einer anzupassenden Flächennutzungsplanung und der damit verbundenen nicht-bedarfsgerechten Gewerbeflächenausweisung sollte eine gesamtgemeindliche städtebauliche Zielsetzung und Nutzungsvorstellung im Rahmen und in Form eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes erarbeitet werden. In der Stadt Staßfurt einschließlich ihrer Ortsteile existieren über 20 Gewerbestandorte und -gebiete (Bestands- und Plangebiete).

Eine Weiter- oder Neuentwicklung von Gewerbeflächen soll künftig schwerpunktorientiert erfolgen. Neben einer Analyse der verfügbaren und künftig benötigten Gewerbeflächen, ist auch eine fundierte Standortpotenzialuntersuchung unter Hinzunahme strategischer Zielstellungen erfolgt.

 

Als Vorbereitung zur anstehenden Flächennutzungsplanung - insbesondere zur fundierten Bestandsaufnahme, Prognose und Bedarfsermittlung sowie als Instrument zur Beurteilung und Unterstützung laufender und künftiger Planverfahren - wurde der vorliegende Entwurf des GFEK durch das Stadt- und Landschaftsplanungsbüro StadtLandGrün aus Halle/Saale erarbeitet.

Der Entwurf des GFEK ist diesem Beschluss in Text (Kurzfassung) und Karten (jeweils verkleinert) als Anlage beigefügt.

 

Ziel der Vorlage

Billigung des Konzeptentwurfs durch den Stadtrat und Einleitung des Beteiligungsverfahrens

 

Lösung

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

Durch die Erstellung des GFEK entstehen der Stadt Staßfurt Planungskosten in Höhe von rd. 20.000,- Euro. Mit dem Beschluss über das GFEK (beabsichtigt für das I./2017) erlangt das Konzept eine Selbstbindung der Stadt Staßfurt und damit einen Handlungsfaden für künftige Planungen. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte bei der Aufstellung (sowie Änderung und Anpassung) von Bauleitplänen insbesondere zu berücksichtigen – infolgedessen sind auch künftig entsprechende Planungskosten zu erwarten und einzustellen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Textteil Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Kurzfassung)

-       Planzeichnungen und Bewertungstabellen (Verkleinert und unmaßstäblich)

-       die vollständige Konzeptfassung ist in digitaler Form zum Abruf im Ratsinformationssystem hinterlegt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den Entwurf des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (GFEK) der Stadt Staßfurt in der vorliegenden Fassung und beschließt die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

       

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

20.000,- €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

20.000,- €

 

davon   - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

TP 61 / 5.1.1.2

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächliche Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt