Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 45/17 „Grundversorgungsstandort Leopoldshall / Wassertorstraße“ in Staßfurt
Vorlage
0415/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt - auf Grund der beabsichtigen Änderungen und Erweiterungen des bestehenden Einzelhandelsstandorts im Bereich des Kreisverkehrs  Wassertorstraße/Förderstedter Straße im Stadtteil Leopoldshall - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45/17. Ein Bebauungsplan ist aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.

Der künftige Bebauungsplan dient insbesondere dem Schutz und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Innenstadtzentrum) der Stadt.

Der vorhandene Grundversorgungsstandort an der Wassertorstraße (Lidl-Markt) stellt keinen zu schützenden zentralen Versorgungsbereich dar.

Der Bebauungsplan dient nicht der Verhinderung, sondern der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung - sowohl für den konkreten Standort als auch für das Stadtgebiet. Im Rahmen und auf Grundlage des in Aufstellung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sollen für den Standort entsprechende Regelungen zur baulichen Nutzung und Entwicklung erfolgen.

 

Ziel der Vorlage

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung am Standort.

 

Lösung

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

Alternativen

Ohne Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Beurteilung der planungsrechtlichen Situation weiterhin nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im ungeplanten  Innenbereich). Eine gezielte Steuerung der Zulässigkeit von Vorhaben ist damit nicht gewährleistet.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lageplan des künftigen räumlichen Geltungsbereichs

-       Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Staßfurt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45/17 „Grundversorgungsstandort Leopoldshall / Wassertorstraße“ in Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt