Sachverhalt:
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt - auf Grund der beabsichtigen Änderungen
und Erweiterungen des bestehenden Einzelhandelsstandorts im Bereich des
Kreisverkehrs
Wassertorstraße/Förderstedter Straße im Stadtteil Leopoldshall - die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45/17. Ein Bebauungsplan ist aufzustellen, sobald
und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.
Der künftige Bebauungsplan dient insbesondere dem Schutz und der
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Innenstadtzentrum) der Stadt.
Der vorhandene Grundversorgungsstandort an der Wassertorstraße (Lidl-Markt)
stellt keinen zu schützenden zentralen Versorgungsbereich dar.
Der Bebauungsplan dient nicht der Verhinderung, sondern der Steuerung
der Einzelhandelsentwicklung - sowohl für den konkreten Standort als auch für
das Stadtgebiet. Im Rahmen und auf Grundlage des in Aufstellung befindlichen
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sollen für den Standort entsprechende
Regelungen zur baulichen Nutzung und Entwicklung erfolgen.
Ziel der Vorlage
Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens und
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung am Standort.
Lösung
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des
Bauleitplanverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.
Alternativen
Ohne Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Beurteilung der
planungsrechtlichen Situation weiterhin nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben im ungeplanten Innenbereich).
Eine gezielte Steuerung der Zulässigkeit von Vorhaben ist damit nicht gewährleistet.
finanzielle Auswirkungen
Anlagenverzeichnis:
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Lageplan des
künftigen räumlichen Geltungsbereichs
-
Auszug aus dem
Flächennutzungsplan der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45/17 „Grundversorgungsstandort
Leopoldshall / Wassertorstraße“ in Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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