Sachverhalt:
Das Grundstück Lange Straße 10 liegt im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet „Alt-Staßfurt“ direkt an der Ostseite des Königsplatzes. In
dem auf dem Grundstück befindlichen Wohn- und Geschäftshaus wurde Anfang der
1990er Jahre noch ein privater Lebensmittelhandel betrieben. Seit Ende der
1990er Jahre hat es mehrere Eigentümerwechsel gegeben. Das Gebäude steht seit
vielen Jahren leer und weist gravierende Mängel und Missstände i S. des § 177
BauGB auf.
- Ziel der Vorlage
Der jetzige Eigentümer hat das Grundstück 2016 erworben und beabsichtigt
eine grundhafte Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes und die
Herrichtung für Wohnzwecke. Durch erhebliche Schäden im Dachbereich war die
Bausubstanz jahrelang Witterungseinflüssen und insbesondere eindringendem
Regenwasser ausgesetzt, was zu Einstürzen von Decken und Wänden führte. Daher
sind umfangreiche Erneuerung von Bauteilen in Verbindung mit Trockenlegung und
Schwammsanierung erforderlich. Diesen Baumaßnahmen kommt eine herausragende
Bedeutung zu, da es sich hier um das letzte unsanierte direkt am Königsplatz
gelegene Grundstück handelt. Die Übereinstimmung mit den Sanierungszielen ist
gegeben. Die geplanten Maßnahmen tragen zur funktionalen Aufwertung und zur
Verbesserung der Wohnbedingungen sowie des Erscheinungsbildes bei.
- Lösung
Angesichts des beschriebenen Bauzustandes ist unverzügliches Handeln
angezeigt, daher ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt worden. Die
Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Lange Straße 10 wird nach
aktuellen Erkenntnissen mit Gesamtkosten von über 375 T€ kalkuliert. Davon
entfällt ein Anteil von ca. 175 T€ auf die Sanierung der Gebäudehülle
einschließlich der erforderlichen Schwammsanierung und Trockenlegung.
Ausgehend von der Bedeutung dieses Grundstücks am Königsplatz ist nach Auslaufen der Sanierungsförderung aus den noch vorhandenen Restmitteln seit 2016 eine Summe von 20 T€ zur Förderung der Gebäudehülle noch verfügbar. Entsprechend den Fördergrundsätzen der Stadt Staßfurt ist für Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit mehreren Gewerken bzw. Bauteilen eine pauschale Förderung von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten möglich. Zur Untersetzung des zur Verfügung stehenden Förderbetrages von 20 T€ ist folglich der Nachweis von förderfähigen Kosten in Höhe von mindestens 66,7 T€ erforderlich. Nach der vorliegenden Kostenplanung wird diese Summe bereits durch die anteiligen Kosten für Dach, Fassade und Fenster mit 101.745 € deutlich überschritten.
Der Einsatz der reservierten Sanierungsfördermitteln in Höhe von 20.000,00 € ist bei Nachweis von mindestens 66,7 T€ förderfähiger Kosten für die Instandsetzung der Gebäudehülle Lange Str. 10 als pauschale Förderung beabsichtigt. Um Zustimmung durch den Bauausschuss wird hiermit gebeten.
- finanzielle Auswirkungen
Die Ausgaben haben keine finanziellen Auswirkungen für den Stadthaushalt.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergabe der Stadt Staßfurt beschließt den Einsatz der Sanierungsfördermittel in Höhe von 20.000,00 € für die Modernisierung/ Instandsetzung Lange Straße 10 in Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
- keine