Betreff
Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
Vorlage
0552/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

In den letzten Jahren ist in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt ein starker Rückgang der Anzahl aktiver Einsatzkräfte zu verzeichnen. Um einen Anreiz für die bestehenden und potenziellen Mitglieder zu schaffen, soll die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr (unter Berücksichtigung des RdErl. des MI vom 16.06.2014 – Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene) erhöht werden, sowie ebenfalls den Aufwand von Gruppen-, Zug- und Verbandsführer zu entschädigen.

Mit Minderung der Anzahl der Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr, verringert sich ebenfalls die Verfügbarkeit der Atemschutzgeräteträger. Mit einer einmaligen Aufwandsentschädigung für die Absolvierung der Atemschutzstrecke, soll die die Anzahl der Atemschutzträger gestärkt werden.

                 

  • Lösung

Beschlussfassung über eine neue Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt

Eine Vorprüfung der Kommunalaufsicht erfolgte und ergab keine Beanstandung.

 

  • Alternativen

Fortbestehen der aktuell gültigen Aufwandsentschädigungssatzung

 

  • finanzielle Auswirkungen

Ausgaben in Höhe von 15.127,80 €

Diese Mittel sind im Haushalt 2018 bereits enthalten.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurf Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt

-       Synopse der Altfassung und Neufassung Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt

-       Kostenvergleich 2017_2018

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

15.127,80

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

1.2.6.1.001-5421000 StWL

1.2.6.1.011-5421000 OF SFT

1.2.6.1.021-5421000 OF Löd.

1.2.6.1.031-5421000 OF Ndf.

1.2.6.1.041-5421000 OF Rath.

1.2.6.1.051-5421000 OF Hoh

1.2.6.1.071-5421000 OF südliche Börde

1.2.6.1.081-5421000 OF Atz.

1.2.6.1.091-5421000 OF Brum.

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt