Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
In den letzten Jahren ist in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Staßfurt ein starker Rückgang der Anzahl aktiver Einsatzkräfte zu verzeichnen.
Um einen Anreiz für die bestehenden und potenziellen Mitglieder zu schaffen,
soll die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
(unter Berücksichtigung des RdErl. des MI vom 16.06.2014 – Aufwandsentschädigung
für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene) erhöht
werden, sowie ebenfalls den Aufwand von Gruppen-, Zug- und Verbandsführer zu
entschädigen.
Mit Minderung der Anzahl der Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr,
verringert sich ebenfalls die Verfügbarkeit der Atemschutzgeräteträger. Mit
einer einmaligen Aufwandsentschädigung für die Absolvierung der
Atemschutzstrecke, soll die die Anzahl der Atemschutzträger gestärkt werden.
- Lösung
Beschlussfassung über eine neue Aufwandsentschädigungssatzung der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
Eine Vorprüfung der Kommunalaufsicht erfolgte und ergab keine
Beanstandung.
- Alternativen
Fortbestehen der aktuell gültigen Aufwandsentschädigungssatzung
- finanzielle Auswirkungen
Ausgaben in Höhe von 15.127,80 €
Diese Mittel sind im Haushalt 2018 bereits
enthalten.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf Aufwandsentschädigungssatzung der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
- Synopse der Altfassung und Neufassung
Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
- Kostenvergleich 2017_2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
15.127,80 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
1.2.6.1.001-5421000 StWL 1.2.6.1.011-5421000 OF
SFT 1.2.6.1.021-5421000 OF
Löd. 1.2.6.1.031-5421000 OF
Ndf. 1.2.6.1.041-5421000 OF
Rath. 1.2.6.1.051-5421000 OF
Hoh 1.2.6.1.071-5421000 OF
südliche Börde 1.2.6.1.081-5421000 OF
Atz. 1.2.6.1.091-5421000 OF
Brum. |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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