Sachverhalt:
Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren
(Satzungsgebungsverfahren) wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden haben stattgefunden. Die
vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden geprüft und durch
Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ mit
örtlichen Bauvorschriften - einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ (Anm.:
heute L 50) und des Bebauungsplanes Nr. 3A „Wohnanlage Am Park“ (v. 30.03.1995)
- kann als Satzung beschlossen werden. Die Begründung (einschließlich
Umweltbericht) zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der
Bebauungsplan Nr. 47/16 in Kraft, die Bebauungspläne Nr. 3 und 3A treten sodann
außer Kraft.
- Ziel der Vorlage
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
- Lösung
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen (In-Kraft-Treten).
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Alternativen
- keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt
Planungskosten in Höhe von ca. 44.000 Euro.
Anlagenverzeichnis:
-
Planzeichnung
(Bebauungsplan) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
-
Begründung
(einschließlich Umweltbericht, EAB)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA den Bebauungsplan Nr. 47/16
„Wohngebiet Am Park“ mit örtlichen Bauvorschriften, OT Atzendorf -
einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B
71“ (Anm.: heute L 50) und des
Bebauungsplanes Nr. 3A „Wohnanlage Am Park“ (v. 30.03.1995) - bestehend aus der
Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, in der
vorliegenden Fassung (siehe Anlagen),
als Satzung.
Die Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan wird
hiermit gebilligt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
44.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
61 / 5.1.1.2 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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