Sachverhalt:

 

·         Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt hat die BBE Handelsberatung GmbH Ende des Jahres 2013 mit der Erstellung und Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts beauftragt. Das ursprüngliche Einzelhandelskonzept stammt aus dem Jahr 1997 und hat u.a. nicht mehr den rechtlichen Anforderungen zur Standortsteuerung des Einzelhandels entsprochen. Die Überarbeitung bzw. Neuaufstellung hat sich ferner aus der Notwendigkeit ergeben, dass sich in den vergangenen Jahren sowohl die nachfrageseitigen als auch die angebotsseitigen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel in Staßfurt wesentlich verändert haben.

Vor diesem Hintergrund ergab sich die Notwendigkeit der Anpassung des konzeptionellen Handlungsrahmens zur gesamtstädtischen Einzelhandels- und Standortsteuerung. Es dient dem Grundsatz der Sicherung einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf Basis der ausgewiesenen landesplanerischen Funktion der Stadt Staßfurt.

Das Ziel dieses städtebaulichen Entwicklungskonzepts ist es, eine fachliche Grundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in Staßfurt zu erarbeiten. Insbesondere werden (zentrale) Versorgungsbereiche und die Liste zu zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten (Staßfurter Liste) definiert.

Damit entsteht Transparenz und Sicherheit für Investoren, aber auch Rechtssicherheit für die Kommune. Die Zielsetzung ist vor allem darauf gerichtet, dass zukunftsfähige und attraktive Einzelhandelsstrukturen, die ein attraktives Angebot für die Einwohner und die Besucher der Stadt Staßfurt darstellen, gesichert bzw. herausgebildet werden. Das Konzept ist weiterhin auf eine geordnete und wettbewerbsfähige Positionierung des Einzelhandels von Staßfurt sowie eine aktive, städtebaulich verträgliche Investitionspolitik im Bereich des Handels ausgerichtet.

 

In dem in der Bearbeitungszeit (2014-2017) durchgeführten, transparenten und medial begleiteten Prozess wurde eine Vielzahl an Beteiligten einbezogen. Im Rahmen der für die Konzepterarbeitung gegründeten "Arbeitsgruppe Einzelhandel" wurde bei mehreren Zusammenkünften über wesentliche Zwischenergebnisse informiert und diskutiert, aber auch weitere Arbeitsschritte besprochen. Wesentliche Entwicklungen bzw. Konzeptänderungen sind der Anlage 2 (Zusammenfassung) zu diesem Beschluss zu entnehmen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit der öffentlichen Bekanntmachung am 22.11.2017 im Amtsblatt Nr. 370 und zusätzlich im Internet. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 23.11.2017 bis einschließlich 27.12.2017 und zusätzlich im Internet. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Stadt Staßfurt erfolgte am 20.11.2017. Hierbei wurde schriftlich über das Entwicklungskonzept informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Staßfurt wird zukünftig eine konsequente Weiterentwicklung des Einzelhandels der Stadt Staßfurt ermöglicht. Weiterhin werden durch diesen Beschluss nachfolgende, wichtige Entwicklungsziele (Leitlinien), resultierend aus dem Staßfurter Leitbild, umgesetzt: 

 

Handlungsfeld Wirtschaft/ Arbeit:

„Wir entwickeln die Staßfurter Innenstadt aktiv zu einem Einzelhandelsstandort (zentraler Versorgungsbereich der Stadt) …“

 

Handlungsfeld Städtebauliche Entwicklung:

„Wir sind eine Stadt mit regionaler Zentrumsfunktion. Die Innenstadt um die Steinstraße vom Luisenplatz bis zum Neumarkt wird zu einem zentralen Versorgungsbereich als dominierender Einkaufsort und zur Stärkung der Zentralität weiter gestaltet und qualifiziert.“

 

Neben dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt sind bereits viele Ideen und Ansätze entstanden, die die Stärkung der Staßfurter Innenstadt unterstützen sollen:

 

1.    Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs – konkrete Ziele, Ideen und Ansätze (Anlage 3 informativ zu diesem Beschluss)

2.    Start Staßfurter Citymanagement (Belebung der Innenstadt) ab März 2018 durch neuen Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung

3.    Start Arbeitsgruppe Leerstand ab April 2018

 

 

·         Lösung

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt ist im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung gedacht und wird durch den Beschluss des Staßfurter Stadtrats für die Verwaltung künftig bindend. Mit dem Beschluss erlangt das EHZK eine Selbstbindung der Stadt Staßfurt und damit einen Handlungsfaden für künftige Planungen und beabsichtigte Entwicklungsziele.

 

·         Alternativen

- keine

 

·         finanzielle Auswirkungen

- keine

 


Anlagenverzeichnis:

- Anlage 1: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt

- Anlage 2: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt – Zusammenfassung

- Anlage 3: Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs – konkrete Ziele, Ideen und  

  Ansätze

- Anlage 4: Anschreiben zur Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher 

  Belange und der Nachbargemeinden

- Anlage 5: Liste der angeschriebenen Institutionen (zu Anlage 4)

- Anlage 6: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche

  Auslegung) zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Stadt

  Staßfurt (Salzlandbote)

- Anlage 7: Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger 

  öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie zur Beteiligung der

  Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) als strategische Handlungsgrundlage zur Entwicklung des Staßfurter Einzelhandels sowie als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der vorliegenden Fassung vom März  2018. Die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Staßfurt und die Staßfurter Sortimentsliste sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-keine