Sachverhalt:
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Ziel
der Vorlage
Die Stadt Staßfurt hat die BBE Handelsberatung GmbH Ende des
Jahres 2013 mit der Erstellung und Neuaufstellung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts beauftragt. Das ursprüngliche Einzelhandelskonzept stammt aus
dem Jahr 1997 und hat u.a. nicht mehr den rechtlichen Anforderungen zur
Standortsteuerung des Einzelhandels entsprochen. Die Überarbeitung bzw.
Neuaufstellung hat sich ferner aus der Notwendigkeit ergeben, dass sich in den
vergangenen Jahren sowohl die nachfrageseitigen als auch die angebotsseitigen
Rahmenbedingungen für den Einzelhandel in Staßfurt wesentlich verändert haben.
Vor diesem Hintergrund ergab sich die Notwendigkeit der
Anpassung des konzeptionellen Handlungsrahmens zur gesamtstädtischen
Einzelhandels- und Standortsteuerung. Es dient dem Grundsatz der Sicherung
einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf Basis der ausgewiesenen
landesplanerischen Funktion der Stadt Staßfurt.
Das Ziel dieses städtebaulichen Entwicklungskonzepts ist es,
eine fachliche Grundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der
Einzelhandelsentwicklung in Staßfurt zu erarbeiten. Insbesondere werden
(zentrale) Versorgungsbereiche und die Liste zu zentren- und nicht
zentrenrelevanten Sortimenten (Staßfurter Liste) definiert.
Damit entsteht Transparenz und Sicherheit für Investoren,
aber auch Rechtssicherheit für die Kommune. Die Zielsetzung ist vor allem
darauf gerichtet, dass zukunftsfähige und attraktive Einzelhandelsstrukturen,
die ein attraktives Angebot für die Einwohner und die Besucher der Stadt
Staßfurt darstellen, gesichert bzw. herausgebildet werden. Das Konzept ist
weiterhin auf eine geordnete und wettbewerbsfähige Positionierung des
Einzelhandels von Staßfurt sowie eine aktive, städtebaulich verträgliche
Investitionspolitik im Bereich des Handels ausgerichtet.
In dem in der Bearbeitungszeit (2014-2017) durchgeführten,
transparenten und medial begleiteten Prozess wurde eine Vielzahl an Beteiligten
einbezogen. Im Rahmen der für die Konzepterarbeitung gegründeten
"Arbeitsgruppe Einzelhandel" wurde bei mehreren Zusammenkünften über
wesentliche Zwischenergebnisse informiert und diskutiert, aber auch weitere
Arbeitsschritte besprochen. Wesentliche Entwicklungen bzw. Konzeptänderungen
sind der Anlage 2 (Zusammenfassung) zu diesem Beschluss zu entnehmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit der öffentlichen
Bekanntmachung am 22.11.2017 im Amtsblatt Nr. 370 und zusätzlich im Internet.
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 23.11.2017 bis
einschließlich 27.12.2017 und zusätzlich im Internet. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Stadt Staßfurt erfolgte am
20.11.2017. Hierbei wurde schriftlich über das Entwicklungskonzept informiert
und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Durch
das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Staßfurt wird zukünftig
eine konsequente Weiterentwicklung des Einzelhandels der Stadt Staßfurt
ermöglicht. Weiterhin werden durch diesen Beschluss nachfolgende, wichtige
Entwicklungsziele (Leitlinien), resultierend aus dem Staßfurter Leitbild,
umgesetzt:
Handlungsfeld Wirtschaft/
Arbeit:
„Wir entwickeln die Staßfurter Innenstadt aktiv zu einem
Einzelhandelsstandort (zentraler Versorgungsbereich der Stadt) …“
Handlungsfeld Städtebauliche
Entwicklung:
„Wir sind eine Stadt mit regionaler Zentrumsfunktion. Die
Innenstadt um die Steinstraße vom Luisenplatz bis zum Neumarkt wird zu einem
zentralen Versorgungsbereich als dominierender Einkaufsort und zur Stärkung der
Zentralität weiter gestaltet und qualifiziert.“
Neben dem Einzelhandels-
und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt sind bereits
viele Ideen und Ansätze entstanden, die die Stärkung der Staßfurter Innenstadt
unterstützen sollen:
1.
Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs
– konkrete Ziele, Ideen und Ansätze (Anlage 3 informativ zu diesem Beschluss)
2.
Start Staßfurter Citymanagement (Belebung
der Innenstadt) ab März 2018 durch neuen Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung
3.
Start Arbeitsgruppe Leerstand ab April
2018
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Lösung
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt ist
im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung der Einzelhandels- und
Zentrenentwicklung gedacht und wird durch den Beschluss des Staßfurter
Stadtrats für die Verwaltung künftig bindend. Mit dem Beschluss erlangt das
EHZK eine Selbstbindung der Stadt Staßfurt und damit einen Handlungsfaden für
künftige Planungen und beabsichtigte Entwicklungsziele.
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Alternativen
- keine
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finanzielle
Auswirkungen
- keine
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt
- Anlage 2: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Staßfurt –
Zusammenfassung
- Anlage 3: Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs –
konkrete Ziele, Ideen und
Ansätze
- Anlage 4: Anschreiben zur Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden
- Anlage 5: Liste der angeschriebenen Institutionen (zu Anlage 4)
- Anlage 6: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit
(öffentliche
Auslegung) zum Entwurf des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Stadt
Staßfurt (Salzlandbote)
- Anlage 7: Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden, sonstigen
Träger
öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden sowie zur Beteiligung der
Öffentlichkeit (öffentliche
Auslegung)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept (EHZK) als strategische Handlungsgrundlage zur Entwicklung des
Staßfurter Einzelhandels sowie als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der vorliegenden
Fassung vom März 2018. Die
räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Staßfurt und
die Staßfurter Sortimentsliste sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-keine