Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat am 24.05.2018 mit
Beschluss-Nr. 0585/2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 49/17 zur öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung am
30.05.2018 im Amtsblatt erfolgte die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 07.06.2018 bis einschließlich
06.07.2018. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen
der öffentlichen Auslegung Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit
folgendem Ergebnis, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage), gegen- und untereinander
abgewogen und in Planzeichnung, Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt
bzw. zurückgewiesen.
Der Bebauungsplan kann vom
Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
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Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
49/17 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)
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Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Einwendungen erhoben haben, über das Ergebnis in
Kenntnis zu setzen.
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Alternativen
-keine-
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finanzielle Auswirkungen
Die Kostentragung
ist im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Staßfurt und dem
Investor geregelt.
Anlagenverzeichnis:
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Abwägungstabelle zum Bebauungsplan Nr. 49/17
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung (entsprechend beigefügter Abwägungstabelle)
der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 49/17
„Modefachmarktzentrum Neumarkt / Lehrter Straße“ in Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.