Betreff
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49/17 „Modefachmarktzentrum Neumarkt / Lehrter Straße“ in Staßfurt
Vorlage
0654/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat am 24.05.2018 mit Beschluss-Nr. 0585/2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 49/17 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 30.05.2018 im Amtsblatt erfolgte die öffentliche Auslegung  im Zeitraum vom 07.06.2018 bis einschließlich 06.07.2018. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit folgendem Ergebnis, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage), gegen- und untereinander abgewogen und in Planzeichnung, Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.

 

Der Bebauungsplan kann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.

 

·    Ziel der Vorlage

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49/17 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)

 

·    Lösung

Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen und fasst den Abwägungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Einwendungen erhoben haben, über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

·    Alternativen

-keine-

 

·    finanzielle Auswirkungen

Die Kostentragung ist im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Staßfurt und dem Investor geregelt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Abwägungstabelle zum Bebauungsplan Nr. 49/17

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung (entsprechend beigefügter Abwägungstabelle) der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 49/17 „Modefachmarktzentrum Neumarkt / Lehrter Straße“ in Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.