Sachverhalt:

 

Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren (Satzungsgebungsverfahren) wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden haben stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden geprüft und durch Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.

 

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 49/17 „Modefachmarktzentrum Neumarkt / Lehrter Straße“ in Staßfurt kann als Satzung beschlossen werden. Die Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 49/17 in Kraft.

 

  • Ziel der Vorlage

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

 

  • Lösung

Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen (In-Kraft-Treten). Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  • Alternativen

-keine-

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Kostentragung ist im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Staßfurt und dem Investor geregelt.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Bebauungsplan Nr. 49/17 - Planzeichnung (Satzung) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

-       Bebauungsplan Nr. 49/17 - Begründung (einschließlich Umweltbericht) mit Anlagen

-       Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Modefachmarktes auf dem Neumarkt

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA den Bebauungsplan Nr. 49/17 „Modefachmarktzentrum Neumarkt / Lehrter Straße“ in Staßfurt bestehend aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen), als Satzung.

 

Die Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan wird hiermit gebilligt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.