Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 18.
Oktober 2018 mit Beschluss-Nr. 0642/2018
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60/18
„Freiflächen-Photovoltaikanlage -
Ehemalige Schachtanlage Ludwig II / Löbnitzer Weg“ in Staßfurt gefasst. Gleichzeitig wurde mit Beschluss
Nr. 0645/2018 das Verfahren zur 17. Änderung des rechtswirksamen
Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt (Kernstadt) im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 60/18 eingeleitet (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB).
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.09.2019 im Amtsblatt Nr. 412
bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB erfolgte mit öffentlicher Auslegung und zusätzlich im Internet im
Zeitraum vom 06.09.2019 bis einschließlich 07.10.2019. Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte
gleichzeitig.
Parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung zur 17. Änderung des
Teil-Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60/18.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Planentwurf sowie
in der Begründung entsprechend berücksichtigt. Die Ergebnisse der Umwelt- und
Artenschutzprüfung wurden im Umweltbericht erfasst und der Begründung
beigefügt.
In Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde deutlich, dass
eine Kompensation des Eingriffs innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches
nicht erzielt werden kann. Aus diesem Grund soll dem (Eingriffs-)Bebauungsplan
eine externe Ausgleichsfläche im Ortsteil Förderstedt zugeordnet werden. Es
handelt sich um eine ca. 1,2 ha große Fläche im künftigen Eigentum des
Vorhabenträgers (Gemarkung Förderstedt, Flur 6, Flurstücke 513/101 und
512/101). Die Fläche befindet sich zw. der Marbestraße im Süden, der Bahntrasse
im Osten und dem Gewerbegebiet im Norden (siehe
auch Planzeichnung und textliche Festsetzung).
Die Durchführungsverpflichtung und notwendigen Regelungen sollen
Bestandteil des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem
Vorhabenträger (Grüne Energien Solar GmbH
aus 06749 Bitterfeld-Wolfen) werden.
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Ziel der Vorlage
Billigung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nr. 60/18.
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Lösung
Der Stadtrat billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs Nr. 60/18
und beschließt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlichen auszulegen.
Ort und Dauer der
Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis
darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der
ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in
das Internet einzustellen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt und über die
öffentliche Auslegung benachrichtigt.
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Alternativen
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht kein Anspruch auf die Aufstellung von
Bauleitplänen. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Der
Stadtrat ist folglich nicht verpflichtet das Verfahren fortzuführen.
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finanzielle Auswirkungen
Die städtebaulichen Planungs- sowie Erschließungsleistungen und
erforderlichen Gutachten und Vermessungen sind vom Vorhabenträger - auf dessen
Kosten - zu erbringen. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und
Vorhabenträger abgeschlossen.
Anlagenverzeichnis:
-
Entwurf Planzeichnung
BP 60/18 (März 2020),
-
Entwurf Begründung
mit Umweltbericht BP 60/18 (März 2020),
-
Anlage Erfassung und
Bewertung der Biotope, Brutvögel und Zauneidechsen
-
Anlage Bestandsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den vorliegenden Planentwurf mit
Begründung (v. März 2020) und beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 60/18
„Freiflächen-Photovoltaikanlage - Ehemalige Schachtanlage Ludwig II /
Löbnitzer Weg“ in Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.