Betreff
Billigung und Offenlagebeschluss Bebauungsplanentwurf Nr. 60/18 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Ehemalige Schachtanlage Ludwig II / Löbnitzer Weg“ in Staßfurt (mit zugeordneter Ausgleichsfläche im OT Förderstedt)
Vorlage
0136/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober  2018 mit Beschluss-Nr. 0642/2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60/18 „Freiflächen-Photovoltaikanlage -  Ehemalige Schachtanlage Ludwig II / Löbnitzer Weg“ in Staßfurt  gefasst. Gleichzeitig wurde mit Beschluss Nr. 0645/2018 das Verfahren zur 17. Änderung des rechtswirksamen Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt (Kernstadt) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 60/18 eingeleitet (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB).

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.09.2019 im Amtsblatt Nr. 412 bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit öffentlicher Auslegung und zusätzlich im Internet im Zeitraum vom 06.09.2019 bis einschließlich 07.10.2019. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gleichzeitig.

Parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung zur 17. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60/18.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Planentwurf sowie in der Begründung entsprechend berücksichtigt. Die Ergebnisse der Umwelt- und Artenschutzprüfung wurden im Umweltbericht erfasst und der Begründung beigefügt.

In Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde deutlich, dass eine Kompensation des Eingriffs innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches nicht erzielt werden kann. Aus diesem Grund soll dem (Eingriffs-)Bebauungsplan eine externe Ausgleichsfläche im Ortsteil Förderstedt zugeordnet werden. Es handelt sich um eine ca. 1,2 ha große Fläche im künftigen Eigentum des Vorhabenträgers (Gemarkung Förderstedt, Flur 6, Flurstücke 513/101 und 512/101). Die Fläche befindet sich zw. der Marbestraße im Süden, der Bahntrasse im Osten und dem Gewerbegebiet im Norden (siehe auch Planzeichnung und textliche Festsetzung).

Die Durchführungsverpflichtung und notwendigen Regelungen sollen Bestandteil des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger (Grüne Energien Solar GmbH aus 06749 Bitterfeld-Wolfen) werden.

 

·         Ziel der Vorlage

Billigung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nr. 60/18.

 

·         Lösung

Der Stadtrat billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs Nr. 60/18 und beschließt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlichen auszulegen.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

 

·         Alternativen

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht kein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Der Stadtrat ist folglich nicht verpflichtet das Verfahren fortzuführen.

 

·         finanzielle Auswirkungen

Die städtebaulichen Planungs- sowie Erschließungsleistungen und erforderlichen Gutachten und Vermessungen sind vom Vorhabenträger - auf dessen Kosten - zu erbringen. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger abgeschlossen.

 


Anlagenverzeichnis:

-        Entwurf Planzeichnung BP 60/18 (März 2020),

-        Entwurf Begründung mit Umweltbericht BP 60/18 (März 2020),

-        Anlage Erfassung und Bewertung der Biotope, Brutvögel und Zauneidechsen

-        Anlage Bestandsplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung (v. März 2020) und beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 60/18  „Freiflächen-Photovoltaikanlage -  Ehemalige Schachtanlage Ludwig II / Löbnitzer Weg“ in Staßfurt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.