Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat die
Entschädigungssatzung der Stadt Staßfurt in seiner Sitzung am 12.09.2019
beschlossen.
Mit Schreiben vom 24.09.2019 wurde dem
Salzlandkreis (Kommunalaufsichtsbehörde) die Entschädigungssatzung angezeigt.
Am 26.02.2020 (Posteingang 02.03.2020) wurden
der Stadt Staßfurt durch den Salzlandkreis die Hinweise mitgeteilt, welche sich
aus der kommunalrechtlichen Rechtskontrolle ergeben.
Um die gegebenen Hinweise umzusetzen und um
den Anforderungen der Kommunalaufsicht gerecht zu werden, bedarf es einer
Änderung der Entschädigungssatzung. Die derzeitig geltende
Entschädigungssatzung ist daher zu überarbeiten und die Änderungen durch den
Stadtrat zu beschließen.
- Lösung
Beschluss der beigefügten 1. Satzung zur
Änderung der Entschädigungs-satzung.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Hinweise aus der kommunalaufsichtlichen Rechtskontrolle des
Salzlandkreises
- 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt
Staßfurt vom 13.09.2019.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.