Betreff
Sachstand zur Neukalkulation Friedhofsgebühren - Untersuchung zum Einspar- und Entwicklungspotentials auf allen Friedhöfen der Stadt Staßfurt
Vorlage
M/0009/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2017 erfolgte die Neukalkulation der Friedhofsgebühren durch ein externes Unternehmen für die Stadt Staßfurt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der  Beschlussvorlagen für die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung in den Ortschaftsräten und Ausschüssen vorberaten und  am 30.11.2017 in den Stadtrat eingebracht.

 

Nach dem Beratungsbedarf zu den Vorlagen ist die Vorlage 0514/217 durch den Stadtrat beschlossen worden. Mit dieser wurde der Oberbürgermeister beauftragt:

 

1. Den Betrieb aller Friedhöfe der Stadt Staßfurt auf Einspar- und Entwicklungspotential untersuchen zu lassen und nach Vorlage der Ergebnisse und deren Bestätigung im Stadtrat die Friedhofsgebühren für das gesamte Stadtgebiet neu zu kalkulieren. Bis zur Neukalkulation bleiben die momentan gültigen Satzungen (Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzungen Kernstadt und Ortsteile) in Kraft.

 

2. Dabei insbesondere mögliche Reduzierungen der bisherigen Friedhofsflächen zu berücksichtigen. Es soll die Bewirtschaftung der Friedhöfe durch Friedhofsgärtner und ebenfalls die Rücknahme der Leistungen des Eigenbetriebes der Friedhöfe durch den entsprechenden Fachbereich geprüft werden.

 

Nach Vorlage der Ergebnisse und deren Bestätigung im Stadtrat  sollen die Friedhofsgebühren für das gesamte Stadtgebiet neu kalkuliert werden.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist Anfang des Jahres 2018 eine Arbeitsgruppe zur Bearbeitung des Auftrages gegründet worden.  Durch diese sind verschiedene Kalkulationsbestandteile  betrachtet worden, bei denen die Stadt rechtlich und sachlich die Möglichkeit besitzt, Änderungen vorzunehmen.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung lauten wie folgt:

 

  1. Es erfolgt zukünftig eine stringente Verfolgung des Rückbaus abgelaufener und/ oder verwahrloster Grabstellen zur Vergrößerung von maschinell pflegbaren Bereichen zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten auf allen Friedhöfen der Stadt Staßfurt.

 

  1. Es wird eine Beschränkung der Nutzungsdauer untersucht, da diese augenblicklich mit 40 Jahren auf allen Friedhöfen der Kernstadt und der Ortsteile unter Umständen nicht den tatsächlichen objektbezogenen Bodenverhältnissen entsprechen könnte. Eine mögliche Nutzungszeitreduzierung würde  längerfristig einen schnelleren Grabfeldrückbau ermöglichen, welcher zu einem kostengünstigeren Pflegeaufwand in der Grünflächenpflege führen würde. Dies hätte eine gebührenreduzierende Auswirkung auf die Friedhofsnutzer.

 

  1. Es soll eine Reduzierung des städtischen Pflegeaufwandes und der damit verbundenen Pflegekosten durch die Umgestaltung von Flächen zu Ausstellungs- und Werbeflächen für Steinmetze, Gartenbaubetriebe u.a. erfolgen, welche Ihre Angebotspalette bezüglich verschiedenster Friedhofsleistungen darauf darstellen können.

 

4.    In der derzeit vorliegenden Gebührenkalkulation wurde eine Sicherheitsreserve für die künftige Flächenerweiterung für Grabfelder von 30 % vorgesehen. Auf diese Sicherheitsreserve soll zukünftig verzichtet werden, weil auf Grund einer veränderten Friedhofskultur (Tendenz zur Nutzung von anonymen oder halbanonymen Urnengemeinschaftsanlagen) eine Notwendigkeit zur Friedhofserweiterung nicht erforderlich ist. Der Wegfall der Sicherheitsreserve wirkt sich gebührenmindernd aus.

 

  1. Es soll eine Übertragung von Bestattungsleistungen an Bestattungsunternehmen, vorerst ausschließlich bei Urnenbestattungen und ausschließlich in den Ortsteilen, erfolgen. Dies hätte eine Gebührenmindernde Wirkung für die Friedhofsnutzer zur Folge und würde eine Arbeitsleistungsverlagerung bei dem Stadtpflegebetrieb möglich machen.

 

  1. Die Übertragung von friedhofsgärtnerischen Leistungen an fachlich geeignete Dritte könnte sich kostenreduzierend und damit gebührenmindernd auswirken. Diese Einsparungen werden jedoch durch einen erhöhten Personalaufwand auf den Friedhöfen und der Friedhofsverwaltung, der sich gebührenerhöhend auswirkt, kompensiert. Aus  diesem Grund wird empfohlen die friedhofsgärtnerischen Leistungen weiterhin vom Stadtpflegebetrieb ausführen zu lassen.

 

  1. Eine Rückübertragung der zu erbringenden Friedhofsleistungen in die Kernverwaltung wird nicht weiter verfolgt, weil bestehende Synergieeffekte für die Stadt Staßfurt verloren gehen würden und die Erbringung dieser Leistungen unwirtschaftlich werden würde. Dies wiederum hätte gebührenerhöhende Auswirkungen auf die Friedhofsnutzer.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Es ist vorgesehen, in der nächsten Sitzungsrunde die hier vorliegenden Untersuchungen durch den Stadtrat bestätigen zu lassen (ggf. unter Einarbeitung von Hinweisen und Anregungen aus den Reihen der Ortschafts.- bzw. der Stadträte). Gleichzeitig soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, die Gebührenkalkulation auszuschreiben mit dem Ziel, die Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Staßfurt im Jahr 2021 durch den Stadtrat beschließen zu lassen.

 


Anlagenverzeichnis:

Untersuchungsbericht zum Einspar- und Entwicklungspotenzial auf den Friedhöfen der Stadt Staßfurt