Sachverhalt:
Im Jahr 2017 erfolgte die Neukalkulation der Friedhofsgebühren durch ein
externes Unternehmen für die Stadt Staßfurt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen
der Beschlussvorlagen für die
Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung in den Ortschaftsräten und Ausschüssen
vorberaten und am 30.11.2017 in den
Stadtrat eingebracht.
Nach dem Beratungsbedarf zu den Vorlagen ist die Vorlage 0514/217 durch
den Stadtrat beschlossen worden. Mit dieser wurde der Oberbürgermeister
beauftragt:
1. Den Betrieb aller Friedhöfe
der Stadt Staßfurt auf Einspar- und Entwicklungspotential untersuchen zu lassen
und nach Vorlage der Ergebnisse und deren Bestätigung im Stadtrat die
Friedhofsgebühren für das gesamte Stadtgebiet neu zu kalkulieren. Bis zur
Neukalkulation bleiben die momentan gültigen Satzungen (Friedhofssatzung sowie
Friedhofsgebührensatzungen Kernstadt und Ortsteile) in Kraft.
2. Dabei insbesondere mögliche
Reduzierungen der bisherigen Friedhofsflächen zu berücksichtigen. Es soll die
Bewirtschaftung der Friedhöfe durch Friedhofsgärtner und ebenfalls die
Rücknahme der Leistungen des Eigenbetriebes der Friedhöfe durch den
entsprechenden Fachbereich geprüft werden.
Nach Vorlage der Ergebnisse und deren Bestätigung im Stadtrat sollen die Friedhofsgebühren für das gesamte
Stadtgebiet neu kalkuliert werden.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist Anfang des Jahres 2018 eine
Arbeitsgruppe zur Bearbeitung des Auftrages gegründet worden. Durch diese sind verschiedene
Kalkulationsbestandteile betrachtet
worden, bei denen die Stadt rechtlich und sachlich die Möglichkeit besitzt,
Änderungen vorzunehmen.
Die Ergebnisse der
Untersuchung lauten wie folgt:
- Es
erfolgt zukünftig eine stringente Verfolgung des Rückbaus abgelaufener
und/ oder verwahrloster Grabstellen zur Vergrößerung von maschinell
pflegbaren Bereichen zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten auf allen
Friedhöfen der Stadt Staßfurt.
- Es wird
eine Beschränkung der Nutzungsdauer untersucht, da diese augenblicklich
mit 40 Jahren auf allen Friedhöfen der Kernstadt und der Ortsteile unter
Umständen nicht den tatsächlichen objektbezogenen Bodenverhältnissen
entsprechen könnte. Eine mögliche Nutzungszeitreduzierung würde längerfristig einen schnelleren
Grabfeldrückbau ermöglichen, welcher zu einem kostengünstigeren Pflegeaufwand
in der Grünflächenpflege führen würde. Dies hätte eine
gebührenreduzierende Auswirkung auf die Friedhofsnutzer.
- Es soll
eine Reduzierung des städtischen Pflegeaufwandes und der damit verbundenen
Pflegekosten durch die Umgestaltung von Flächen zu Ausstellungs- und
Werbeflächen für Steinmetze, Gartenbaubetriebe u.a. erfolgen, welche Ihre
Angebotspalette bezüglich verschiedenster Friedhofsleistungen darauf
darstellen können.
4. In der derzeit vorliegenden
Gebührenkalkulation wurde eine Sicherheitsreserve für die künftige
Flächenerweiterung für Grabfelder von 30 % vorgesehen. Auf diese
Sicherheitsreserve soll zukünftig verzichtet werden, weil auf Grund einer
veränderten Friedhofskultur (Tendenz zur Nutzung von anonymen oder halbanonymen
Urnengemeinschaftsanlagen) eine Notwendigkeit zur Friedhofserweiterung nicht
erforderlich ist. Der Wegfall der Sicherheitsreserve wirkt sich
gebührenmindernd aus.
- Es soll
eine Übertragung von Bestattungsleistungen an Bestattungsunternehmen,
vorerst ausschließlich bei Urnenbestattungen und ausschließlich in den
Ortsteilen, erfolgen. Dies hätte eine Gebührenmindernde Wirkung für die
Friedhofsnutzer zur Folge und würde eine Arbeitsleistungsverlagerung bei
dem Stadtpflegebetrieb möglich machen.
- Die
Übertragung von friedhofsgärtnerischen Leistungen an fachlich geeignete
Dritte könnte sich kostenreduzierend und damit gebührenmindernd auswirken.
Diese Einsparungen werden jedoch durch einen erhöhten Personalaufwand auf
den Friedhöfen und der Friedhofsverwaltung, der sich gebührenerhöhend
auswirkt, kompensiert. Aus diesem
Grund wird empfohlen die friedhofsgärtnerischen Leistungen weiterhin vom
Stadtpflegebetrieb ausführen zu lassen.
- Eine
Rückübertragung der zu erbringenden Friedhofsleistungen in die
Kernverwaltung wird nicht weiter verfolgt, weil bestehende Synergieeffekte
für die Stadt Staßfurt verloren gehen würden und die Erbringung dieser
Leistungen unwirtschaftlich werden würde. Dies wiederum hätte
gebührenerhöhende Auswirkungen auf die Friedhofsnutzer.
Weiteres Vorgehen:
Es ist vorgesehen, in der nächsten Sitzungsrunde die hier vorliegenden
Untersuchungen durch den Stadtrat bestätigen zu lassen (ggf. unter Einarbeitung
von Hinweisen und Anregungen aus den Reihen der Ortschafts.- bzw. der
Stadträte). Gleichzeitig soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, die
Gebührenkalkulation auszuschreiben mit dem Ziel, die Gebühren für die Friedhöfe
der Stadt Staßfurt im Jahr 2021 durch den Stadtrat beschließen zu lassen.
Anlagenverzeichnis:
Untersuchungsbericht zum Einspar- und Entwicklungspotenzial auf den Friedhöfen der Stadt Staßfurt