Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Erhebung der Gesamtumlage, bestehend aus Flächenbeitrag I und
Flächenbeitrag II (Erschwernisbeitrag) inclusive Verwaltungskosten
- Lösung
Der Stadtrat hat am 12.11.2015 die Satzung zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und
„Selke/Obere Bode“ beschlossen (Bekanntmachung Salzlandbote Nr. 316, vom
03.12.2015) und mit Beschluss vom 25.06.2020 geändert.
Gemäß § 7 Abs. 2 dieser Umlagesatzung muss in einer gesondert zu
erlassenden Satzung jeweils über den Umlagesatz bestimmt werden.
Grundlage für die Beitragssätze sind die jährlichen Bescheide der
Unterhaltungsverbände.
Die entsprechenden Beitragssätze sind den jeweiligen Bescheiden
entnommen und auf die Flächenbeiträge incl. Verwaltungskostenanteil umgerechnet
worden. Die sich ergebenden Beitragssätze sind in der beigefügten
Ergänzungssatzung dargestellt.
Die am 01.09.2017 beschlossen und im Salzlandboten, Nr. 365, vom
06.10.2017 bekannt gegebene Ergänzungssatzung wird durch die neue
Ergänzungssatzung ersetzt.
- Alternativen
- Keine
Wird die
Ergänzungssatzung nicht beschlossen, können die gesetzlich möglichen Einnahmen
der Umlage nicht ausgeschöpft werden.
- finanzielle Auswirkungen
Refinanzierung der
getätigten Ausgabe an Unterhaltungsverbände
Anlagenverzeichnis:
- §
56 WG LSA
- Ergänzungssatzung
für 2016
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 7 (2) der
Umlagesatzung die Ergänzungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die
Unterhaltung von öffentlichen Gewässern I. und II. Ordnung für das Jahr 2016.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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112.300 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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