Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt konnte in den letzten Haushaltsjahren den
Haushaltsplan nach § 98 (3) KVG LSA in den Erträgen und Aufwendungen
ausgleichen. Problematisch stellte sich die Lage in der Finanzplanung dar.
Insbesondere reichte der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht
aus, um die Tilgung von Krediten voll umfänglich zu erwirtschaften oder einen
positiven Beitrag zu den Investitionen zu gewährleisten. Dadurch bedingt ist
eine Erhöhung des negativen Bestandes an Finanzmittel am Ende des
Haushaltsjahres festzustellen. Die Vorschrift des § 8 (3) KomHVO wird hier
nicht eingehalten.
So erging schon mit der Verfügung zur Haushaltssatzung der Stadt
Staßfurt für das Haushaltsjahr 2015 durch die Kommunalaufsicht die Auflage, ein
Konzept zur Sicherung der zukünftigen dauernden Leistungsfähigkeit in Bezug auf
die Finanzplanung vorzulegen.
Mit der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes 2020 musste festgestellt
werden, dass der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur nach § 98 Abs. 3 Nr. 1
Satz 2 KVG LSA möglich ist.
Trotz Ausgleich des Ergebnisplanes stellt sich die Lage in der
Finanzplanung auch im beschlossenen Haushaltsplan vom 19.12.2019 für das Jahr
2020 problematisch dar. Aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit, 2020
sowie mittelfristig, kann die
Kredittilgung nicht vollständig finanziert werden.
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
1.062,2
T€ |
1.046,3
T€ |
2.271,9
T€ |
2.878,2
T€ |
Kredittilgung |
2.848,9
T€ |
3.273,5
T€ |
3.451,0
T€ |
3.503,7
T€ |
Beiträge zur Finanzierung der Investitionen können nicht geleistet
werden.
Die Kommunalaufsicht hat mit der Verfügung zur Haushaltssatzung der
Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2019 vom 28.05.2019 die Auflage erteilt,
die Fortführung des Konzeptes zur Sicherung der zukünftigen dauernden
Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Finanzplanung mit der Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2020 vorzulegen.
- Lösung
Die Maßnahmen des 2017 beschlossenen Konzeptes zur Sicherung der
finanziellen Leistungsfähigkeit wurden überprüft und aktualisiert.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Siehe Anlage.
Anlagenverzeichnis:
-
Konzept zur Sicherung
der finanziellen Leistungsfähigkeit (Zusammenstellung der Maßnahmen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
die Fortschreibung des Konzeptes zur Sicherung der finanziellen
Leistungsfähigkeit
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
- siehe Anlage