Betreff
Fortschreibung des Konzeptes zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Vorlage
0218/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Die Stadt Staßfurt konnte in den letzten Haushaltsjahren den Haushaltsplan nach § 98 (3) KVG LSA in den Erträgen und Aufwendungen ausgleichen. Problematisch stellte sich die Lage in der Finanzplanung dar. Insbesondere reichte der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht aus, um die Tilgung von Krediten voll umfänglich zu erwirtschaften oder einen positiven Beitrag zu den Investitionen zu gewährleisten. Dadurch bedingt ist eine Erhöhung des negativen Bestandes an Finanzmittel am Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Die Vorschrift des § 8 (3) KomHVO wird hier nicht eingehalten.

 

So erging schon mit der Verfügung zur Haushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2015 durch die Kommunalaufsicht die Auflage, ein Konzept zur Sicherung der zukünftigen dauernden Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Finanzplanung vorzulegen.

 

Mit der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes 2020 musste festgestellt werden, dass der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur nach § 98 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 KVG LSA möglich ist.

 

Trotz Ausgleich des Ergebnisplanes stellt sich die Lage in der Finanzplanung auch im beschlossenen Haushaltsplan vom 19.12.2019 für das Jahr 2020 problematisch dar. Aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit, 2020 sowie mittelfristig,  kann die Kredittilgung nicht vollständig finanziert werden.

 

 

2020

2021

2022

2023

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

1.062,2 T€

1.046,3 T€

2.271,9 T€

2.878,2 T€

Kredittilgung

2.848,9 T€

3.273,5 T€

3.451,0 T€

3.503,7 T€

 

Beiträge zur Finanzierung der Investitionen können nicht geleistet werden.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit der Verfügung zur Haushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2019 vom 28.05.2019 die Auflage erteilt, die Fortführung des Konzeptes zur Sicherung der zukünftigen dauernden Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Finanzplanung mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorzulegen.

 

  • Lösung

 

Die Maßnahmen des 2017 beschlossenen Konzeptes zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit wurden überprüft und aktualisiert.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Anlage.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Konzept zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Zusammenstellung der Maßnahmen)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Fortschreibung des Konzeptes zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

                 - siehe Anlage