Sachverhalt:
Die Verwaltung der Stadt Staßfurt legt mit dem Beteiligungsbericht für
das Wirtschaftsjahr 2019 eine Gesamtübersicht über ihre wirtschaftlichen
Beteiligungen vor und erfüllt damit die gesetzliche Verpflichtung aus dem Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt, wonach dieser gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA jährlich zu
erstellen ist.
Der jährliche Bericht gibt einen Überblick über die Beteiligungen,
insbesondere über deren Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung und er
legt das Leistungsangebot der Unternehmen im Einzelnen dar. Der Bericht
unterstützt mit seinen Informationen kommunale Mandatsträger bei der Steuerung
und Überwachung der ausgegliederten Aufgaben und leistet damit einen Beitrag zu
einer größeren Transparenz der städtischen Beteiligungen. Durch ihn ist eine
Verbesserung der Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Betätigung
möglich.
Interessierten Einwohnern der Stadt Staßfurt soll der
Beteiligungsbericht Einblicke in die wirtschaftliche Betätigung ihrer Stadt
geben und sie in geeigneter Form unterrichten. Darüber hinaus soll er sowohl
die Mitglieder der Vertretung, die Vertreter der Stadt Staßfurt in den Gremien
der Beteiligungen als auch die Beschäftigten der Stadt Staßfurt fachlich
unterstützten und ausreichende Informationen bereithalten (§ 130 Abs. 4 KVG
LSA).
Der Bericht wurde durch das Beteiligungsmanagement erstellt. Das
zugrundeliegende Datenmaterial des Beteiligungsberichtes für das
Wirtschaftsjahr 2019 wurde vom jeweiligen Unternehmen auf Grundlage der
Jahresabschlüsse 2019 zur Verfügung gestellt und durch das
Beteiligungsmanagement aufbereitet.
Der Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 wird als Anlage dem Haushaltsplan 2021 beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
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Beteiligungsbericht
für das Wirtschaftsjahr 2019
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine
Auswirkungen auf den Haushalt.