Betreff
2. Änderungsantrag zur Vorlage 0360/2021 (UBvS)
Vorlage
0360/2021/2
Art
Änderungsantrag
Referenzvorlage

2. Änderung im Punkt 5.3 der Förderrichtlinie, letzter Satz.

Der Satz “Die maximale Höhe der Billigkeitsleistung beträgt hier 2.500,00 Euro pro Verein.“ ist wie folgt zu ersetzen:

 

Die Förderung soll in der Regel 2.500,00 EURO pro Verein nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung zur Erreichung des Förderzwecks möglich.