Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 08.04.2021
beschlossen, für gemeinnützige Vereine mit Sitz in Staßfurt finanzielle Mittel
in Form eines Hilfsfonds in Höhe von bis zu 50.000 € bereitzustellen. Der Oberbürgermeister
wurde beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten.
- Lösung
Der Stadtrat beschließt die Richtlinie gemäß dem Entwurf vom 27.04.2021
(Anlage 1). Die Antragsformulare (Anlage 2) sind Bestandteil der Richtlinie.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Für die Zahlung der Zuschüsse müssen bis zu 50.000 € aus dem
Ergebnishaushalt aus dem Budget 40 bereitgestellt werden. Eine zusätzliche
Verschlechterung des Haushalts erfolgt nicht. Die Deckung erfolgt über
Minderaufwendungen wegen nicht durchzuführender Veranstaltungen u.ä.
Anlagenverzeichnis:
- Richtlinie
(Entwurf vom 27.04.2021)
- Antragsformulare
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Richtlinie über die
Gewährung von Billigkeitsleistungen für Vereine im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie (Richtlinie Corona Hilfen Vereine) entsprechend dem Entwurf vom
27.04.2021.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine
Auswirkungen auf den Haushalt.