Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Vereine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Richtlinie Corona Hilfen Vereine)
Vorlage
0360/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 08.04.2021 beschlossen, für gemeinnützige Vereine mit Sitz in Staßfurt finanzielle Mittel in Form eines Hilfsfonds in Höhe von bis zu 50.000 € bereitzustellen. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten.

 

  • Lösung

 

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie gemäß dem Entwurf vom 27.04.2021 (Anlage 1). Die Antragsformulare (Anlage 2) sind Bestandteil der Richtlinie.

 

  • Alternativen

 

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Für die Zahlung der Zuschüsse müssen bis zu 50.000 € aus dem Ergebnishaushalt aus dem Budget 40 bereitgestellt werden. Eine zusätzliche Verschlechterung des Haushalts erfolgt nicht. Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen wegen nicht durchzuführender Veranstaltungen u.ä.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Richtlinie (Entwurf vom 27.04.2021)

-       Antragsformulare

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Vereine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Richtlinie Corona Hilfen Vereine) entsprechend dem Entwurf vom 27.04.2021.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.