Betreff
Stellungnahme zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes
Vorlage
0423/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Abgabe einer Stellungnahme seitens des Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt zu den Feststellungen und Empfehlungen aus dem Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt zur überörtlichen Prüfung der Stadt Staßfurt (Turnusprüfung) vom 18.03.2021 einschließlich Unterrichtung über das vom Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt Veranlasste.

 

  • Lösung

Auf der Grundlage des § 137 KVG ISA führte der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt eine turnusmäßige überörtliche Kommunalprüfung bei der Stadt Staßfurt durch.

 

Die örtlichen Erhebungen in der Stadt erstreckten sich auf den Zeitraum vom 03.12.2018 bis zum 20.02.2019 (mit Unterbrechungen).

 

Der Prüfungszeitraum umfasste das nach den Vorschriften der kameralen Buchführung abgeschlossene Haushaltsjahr 2012 sowie die Haushaltsplanungen 2013 bis 2018 nach den Grundsätzen der Doppik. Die Prüfung beschränkte sich im Wesentlichen auf folgende Schwerpunkte: Haushalts- und Finanzlage, Grundlagen der Haushaltswirtschaft, Öffentliches Auftragswesen, Unternehmen und Beteiligungen der Stadt und Kassenwesen der Stadt einschließlich des Eigenbetriebes.

 

In Auswertung der wesentlichen, jedoch nicht abschließenden Prüfungsfeststellungen fand am 26.03.2019 ein abschließendes Gespräch zwischen der Stadt Staßfurt und dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt statt.

 

Der Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Staßfurt vom 18.03.2021 ging am 25.03.2021 bei der Stadt Staßfurt ein. In dem Anschreiben zum Prüfbericht bittet der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt die Stadt Staßfurt zu dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen bis zum 31.07.2021 Stellung zu nehmen und über das Veranlasste zu unterrichten.

 

Seitens der Stadt Staßfurt wurde mit Schreiben vom 19.04.2021 eine Fristverlängerung bis 30.09.2021 beim Landesrechnungshof beantragt. Mit Schreiben vom 12.05.2021 wurde die Fristverlängerung seitens des Landesrechnungshofes genehmigt.

 

Die Führungskräfte der Stadt Staßfurt nahmen den Bericht zur Kenntnis und werteten diesen umfänglich aus. Das Ergebnis der umfänglichen Auswertung des Berichtes über die überörtliche Prüfung der Stadt Staßfurt vom 18.03.2021 wurde in Form der in der Anlage befindlichen Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt schriftlich festgehalten.

 

Mit der in der Anlage befindlichen Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt wird dem oben genannten Ziel Rechnung getragen.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 


Anlagenverzeichnis:

-       Prüfbericht Landesrechnungshof vom 18.03.2021

-       Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Staßfurt (Turnusprüfung) vom 18.03.2021

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.