Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Abgabe einer Stellungnahme seitens des Oberbürgermeisters der Stadt
Staßfurt zu den Feststellungen und Empfehlungen aus dem Bericht des
Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt zur überörtlichen Prüfung der Stadt
Staßfurt (Turnusprüfung) vom 18.03.2021 einschließlich Unterrichtung über das
vom Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt Veranlasste.
- Lösung
Auf der Grundlage des § 137 KVG ISA führte der Landesrechnungshof
Sachsen-Anhalt eine turnusmäßige überörtliche Kommunalprüfung bei der Stadt
Staßfurt durch.
Die örtlichen Erhebungen in der Stadt erstreckten sich auf den Zeitraum
vom 03.12.2018 bis zum 20.02.2019 (mit Unterbrechungen).
Der Prüfungszeitraum umfasste das nach den Vorschriften der kameralen
Buchführung abgeschlossene Haushaltsjahr 2012 sowie die Haushaltsplanungen 2013
bis 2018 nach den Grundsätzen der Doppik. Die Prüfung beschränkte sich im
Wesentlichen auf folgende Schwerpunkte: Haushalts- und Finanzlage, Grundlagen
der Haushaltswirtschaft, Öffentliches Auftragswesen, Unternehmen und
Beteiligungen der Stadt und Kassenwesen der Stadt einschließlich des
Eigenbetriebes.
In Auswertung der wesentlichen, jedoch nicht abschließenden
Prüfungsfeststellungen fand am 26.03.2019 ein abschließendes Gespräch zwischen
der Stadt Staßfurt und dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt statt.
Der Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die
überörtliche Prüfung der Stadt Staßfurt vom 18.03.2021 ging am 25.03.2021 bei
der Stadt Staßfurt ein. In dem Anschreiben zum Prüfbericht bittet der
Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt die Stadt Staßfurt zu dessen Feststellungen
und Schlussfolgerungen bis zum 31.07.2021 Stellung zu nehmen und über das
Veranlasste zu unterrichten.
Seitens der Stadt Staßfurt wurde mit Schreiben vom 19.04.2021 eine
Fristverlängerung bis 30.09.2021 beim Landesrechnungshof beantragt. Mit
Schreiben vom 12.05.2021 wurde die Fristverlängerung seitens des
Landesrechnungshofes genehmigt.
Die Führungskräfte der Stadt Staßfurt nahmen den Bericht zur Kenntnis
und werteten diesen umfänglich aus. Das Ergebnis der umfänglichen Auswertung
des Berichtes über die überörtliche Prüfung der Stadt Staßfurt vom 18.03.2021
wurde in Form der in der Anlage befindlichen Stellungnahme des
Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt schriftlich festgehalten.
Mit der in der Anlage befindlichen Stellungnahme des Oberbürgermeisters
der Stadt Staßfurt wird dem oben genannten Ziel Rechnung getragen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Prüfbericht Landesrechnungshof vom
18.03.2021
-
Stellungnahme des
Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Stellungnahme des
Oberbürgermeisters der Stadt Staßfurt zum Bericht des Landesrechnungshofes
Sachsen-Anhalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Staßfurt (Turnusprüfung)
vom 18.03.2021
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.