Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Gemäß Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung und Städtebauförderrichtlinien ist ein unter Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger erstelltes und vom Gemeinderat beschlossenes
integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK Fördervoraussetzung für
alle Städtebauförderprogramme. Im ISEK sind die Ziele und Maßnahmen im
Fördergebiet darzustellen. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls
bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon
abzuleiten.
- Lösung
Die Stadt Staßfurt nimmt seit 1991 an der
Städtebauförderung teil, zunächst im Programm Stadtsanierung, später in den
Programmen Stadtumbau Ost und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Nachdem in
Teilen der Innenstadt (Gebiet Königsplatz und Gebiet Steinstraße) die
städtebauliche Erneuerung weit vorangeschritten ist, gewinnt ab 2008 das
Teilgebiet Leopoldshall als Förderschwerpunkt zunehmend an Bedeutung. Als
Planungs- und Entscheidungsgrundlage werden mehrere vorliegende Konzepte
verwendet. Das vorliegende ISEK Leopoldshall ist auf der Basis der vorhandenen
Konzepte erstellt und entsprechend den aktuellen Anforderungen der Städtebauförderung
inhaltlich ausgerichtet worden. Als gesamtstädtische Grundlage dient
insbesondere das Stadtentwicklungskonzept 2001 und die Fortschreibung 2011. Das
ISEK Leopoldshall greift relevante Erkenntnisse aus dem gegenwärtigen
Bearbeitungsprozess des Leitbildes der Stadt Staßfurt auf und ist in das gemäß
Stadtratsbeschluss vom 16.03.2017 zu erstellende ISEK für die Gesamtstadt
einschließlich der Ortsteile zu integrieren. Das ISEK Leopoldshall ist eine
informelle Planung mit Selbstbindungswirkung für die Stadt.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
derzeit bestehen keine finanziellen Auswirkungen
Anlagenverzeichnis:
- ISEK für das Quartier Leopoldshall
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt das Integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Leopoldshall als
Bestandteil des Fördergebietes „Kernstadt Staßfurt“ als Planungs- und
Entscheidungsgrundlage für die weitere städtebauliche Erneuerung des Gebietes
im Rahmen der Städtebauförderung.