Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt - sowie vorberatend alle Ortschaftsräte
und der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt - hat in
seiner Sitzung vom 01.12.2016 mit Beschluss-Nr. 0351/2016 den Entwurf des GFEK
gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die öffentliche
Bekanntmachung erfolgte am 07.12.2016 im Amtsblatt Nr. 347 und zusätzlich im Internet. Die öffentliche
Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 12.12.2016 bis einschließlich 13.01.2017 und
zusätzlich im Internet. Darüber hinaus wurden über 70 ortsansässige Unternehmen
am 06.12.2016 schriftlich über das Entwicklungskonzept informiert und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Rücklauf der unmittelbar
beteiligten Unternehmen sowie aus der Öffentlichkeit fiel sehr gering aus.
Alle eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und Unternehmen
wurden geprüft und entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage)
gegen- und untereinander abgewogen und in der Fortschreibung des Konzeptes und
der Planzeichnungen berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
Ergebnisse GFEK
Es wurden im Rahmen einer umfangreichen Bestandserhebung die in den
Teil-FNP dargestellten gewerblichen Bauflächen erfasst. Des Weiteren wurden die
tatsächliche gewerbliche Nutzung sowie die verfügbaren Flächenpotenziale in
diesen Bereichen ermittelt.
Darstellung und Nutzung |
Gesamtstadt |
dav. Kernstadt |
dav. Ortsteile |
in den Teil-FNP dargestellte gewerbliche Bauflächen |
715 ha |
448 ha / 62% |
267 ha / 38% |
dav. aktuell in gewerblicher Nutzung |
258 ha / 36% |
182 ha / 70% |
76 ha / 30% |
verfügbares
Flächenpotenzial |
96 ha / 14% |
66 ha / 69% |
30 ha / 31% |
Quelle: Erfassung im Feb./März 2015 durch Vor-Ort-Begehung und eigene
Berechnungen
So liegt die tatsächliche Flächenauslastung und gewerbliche Nutzung zum
Zeitpunkt der Erfassung bei ca. 36% (258 ha). Ca. weitere 96 ha (14 %) stehen
als Potenzialfläche für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung. Die Kernstadt
weist dabei jeweils den größten Flächenanteil auf. Sie ist damit der
bedeutendste Wirtschaftsstandort innerhalb der Stadt Staßfurt.
Ziele des GFEK
Die Stadt
Staßfurt besitzt die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums. Des
Weiteren wurde im Regionalen Entwicklungsplan festgelegt, dass Staßfurt
Vorrangstandort für landesbedeutsame großflächige Industrieanlagen ist. Somit
hat Staßfurt eine Versorgungsfunktion über den eigenen örtlichen Bedarf hinaus
zu übernehmen. Das vorhandene gewerbliche Flächenpotential steht somit nur
anteilig zur Deckung des örtlichen Bedarfs zur Verfügung.
Ziel des
GFEK ist es, unter Berücksichtigung der vorhandenen industriell/gewerblichen
Bauflächen die zukünftige industriell/gewerbliche Flächennutzung im gesamten
Stadtgebiet zu steuern. Dabei stehen neben dem Umgang mit dem Bestand auch eine
zielgerichtete, effektive und qualitative Flächennutzung sowie eine
Zentralisierung und Priorisierung im Fokus.
Im GFEK
wurde ein quantitativer Gewerbeflächenbedarf von ca. 11 ha bis zum Jahr 2025
ermittelt. Diesem Bedarf stehen allein im Gewerbering Nord und Nordost
(Kernstadt) ca. 35 ha sowie am Standort
Brumby ca. 5 ha vorhandene
Flächenreserven gegenüber.
Zukünftig soll
sich die gewerbliche Entwicklung Staßfurts vorrangig an festgelegten
Schwerpunktstandorten (Priorität 1) vollziehen. Darüber hinaus wird weiteren
Standorten eine gewisse Entwicklung zugestanden (Prioriät 2).
Priorität 1: gewerblicher
Entwicklungsschwerpunkt
- Gewerbering Staßfurt
- Gewerbestandort Brumby
Priorität 2: Standorte mit
Anpassungsbedarf
- Altstandorte in der Kernstadt mit
Industriestraße, Leopoldshall, Friedrichshall
- gewerbliche Bauflächen in den Ortsteilen
(Atzendorf, Förderstedt, Glöthe, Löbnitz, Hohenerxleben, Neu-Staßfurt)
Um die
Entwicklung dieser einzelnen Gebiete (Priorität 1 und 2) steuern zu können,
wurde für die prioritären Standorte jeweils ein Standortblatt erstellt. Hier
sind alle wichtigen Informationen sowie die Ergebnisse, Ziele sowie die
Festlegung der zukünftigen Entwicklung der gewerblichen Baufläche erfasst.
Dieses Blatt bildet ein elementares Arbeitsmittel für die gezielte
Standortentwicklung (Rahmen- und Bauleitplanung) und Vermarktungsaktivitäten.
Erfordernis der Beschlussfassung
Um eine nachhaltige gewerbliche Entwicklung in der Stadt
Staßfurt mittel- bis langfristig zu gewährleisten und zu fördern, ist es
notwendig, das GFEK als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch Beschluss der Gemeinde zu bestätigen. Das nach § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept ist bei der
Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere zu berücksichtigen.
Ein städtebauliches Entwicklungskonzept enthält bzw. schafft
keine rechtsverbindlichen Festsetzungen und Regelungen aus sich heraus, sondern
bedarf der Umsetzung und Konkretisierung durch die von der Gemeinde zu
beschließenden Bauleitpläne. Das städtebauliche Entwicklungskonzept stellt insofern
eine Prognoseentscheidung anhand einer Gesamtbetrachtung des gesamten
Stadtgebietes dar.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das GFEK als städtebauliches
Entwicklungskonzept den Entwicklungsrahmen vorgibt, welcher zur Steuerung der
städtebaulichen Entwicklung beiträgt. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept
(GFEK):
§ bietet eine Übersicht
über die gewerbliche Bauflächenentwicklung,
§ priorisiert
Aktivitäten,
§ sensibilisiert für
einen sparsamen Umgang mit der begrenzten Ressource Boden,
§ ermöglicht eine
themenorientierte Fortschreibung des Flächennutzungsplans,
§ und dient als
Grundlage für die Abstimmung u.a. mit den Landes- und Regionalplanungsbehörden.
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) in der Fassung vom Juni
2017 kann vom Stadtrat als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs.
6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.
Ziel der Vorlage
Beschluss des GFEK als städtebauliches
Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Mit dem Beschluss über das GFEK erlangt das
Konzept eine Selbstbindung der Stadt Staßfurt und damit einen Handlungsfaden
für künftige Planungen und beabsichtigte Entwicklungsziele. Gemäß § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB sind beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte bei der
Aufstellung (sowie Änderung, Ergänzung und Aufhebung) von Bauleitplänen insbesondere
zu berücksichtigen.
Lösung
Der Stadtrat folgt der Beschlussvorlage und
beschließt das GFEK als städtebauliches Entwicklungskonzept.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Alternativen
-keine-
finanzielle
Auswirkungen
Durch die Erstellung des GFEK entstehen der Stadt Staßfurt
Planungskosten in Höhe von rd. 20.000,- Euro.
Mit der Umsetzung des GFEK - durch konkretisierende Rahmenpläne und
insbesondere durch die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Anpassung
(vorbereitender und verbindlicher) Bauleitpläne - sind auch künftig
entsprechende Planungskosten zu erwarten und in den Haushalt der Stadt Staßfurt
einzustellen.
Anlagenverzeichnis:
-
Textteil
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Kurzfassung)
-
Abwägungstabelle
-
Planzeichnungen und Bewertungstabellen
(Verkleinert und unmaßstäblich)
-
Standortblätter
Die vollständige Konzeptfassung liegt in
digitaler Form zum Abruf im Ratsitzungsprogramm und zur Einsichtnahme im FB II
/ FD 61
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt das
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) der Stadt Staßfurt in der Fassung vom
Juni 2017 als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
20.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
61 / 5.1.1.2 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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