Sachverhalt:
Die Kirchstraße 2 wurde 1883 errichtet und ist ein wichtiges
kulturgeschichtliches Zeugnis der Geschichte des Stadtteils Leopoldshall in
Staßfurt. Das Objekt ist ein Einzeldenkmal im Sinne des DSchG LSA und weist
erhebliche bauliche Mängel und Missstände auf. Der Eigentümer beabsichtigt, das
seit den 90er Jahren leerstehende Gebäude denkmalgerecht instand zu setzen.
Die geschätzten Gesamtbaukosten für dieses
Vorhaben betragen 1.582.239,02 €. Da für das Bauvorhaben sowohl den Schäden
nach, als auch unter Beachtung des Bauablaufs klar abgrenzbare Maßnahmen der
Gebäudesicherung definiert werden können, möchte die Stadt das Vorhaben mit
Fördermittelzuwendungen in Höhe von 143.395,50 € für die Gebäudesicherung
unterstützen. Diese Mittel sollen zur statisch konstruktiven Sicherung des
Gebäudes eingesetzt werden.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsarbeiten wird durch
die Eigentümerin ein bauvorlageberechtigtes u. i. d. Architektenkammer oder
Ingenieurskammer eingetragenes Planungsbüro sowie ein gelisteter
Tragwerksplaner beauftragt.
Dieses Projekt wird im Sinne der Ziele der integrierten
Stadtentwicklungsplanung zur städtebaulich-funktionalen Aufwertung des
Quartiers Leopoldshall beitragen. Im Rahmen der Sanierung und Modernisierung
entstehen im Gebäude Wohnungen und Räumlichkeiten zur Nutzung durch Ärzte und
Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens.
Der Einsatz von Städtbaufördermitteln in Höhe von 143.395,50 € ist
beabsichtigt. Um Zustimmung durch den Ausschuss wird hiermit gebeten.
- Ziel der Vorlage
Förderung der Einzelmaßnahme statisch-konstruktive Gebäudesicherung nach
Abs. D Nr. 4 (1) StäBauFRL für das Objekt Kirchstraße 2 (Lutherhaus)
- Lösung
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer die TW
Vermietung und Verpachtung, Herr Tomas Wiezer
- Alternativen
Die Fördermittel wurden durch das Landesverwaltungsamt für die
Einzelmaßnahme statisch-konstruktive
Gebäudesicherung für das Objekt Kirchstraße 2 (Lutherhaus) bewilligt. Eine
andere Verwendung der Mittel ist nicht möglich.
- finanzielle Auswirkungen
Die Sicherungsmittel in Höhe von 143.395,50 € wurden zu 100 % aus
Fördermitteln (Bund/Land) der Programmjahre 2015 und 2016 bewilligt an die
Stadt Staßfurt ausgezahlt. Sie stehen zur Weitergabe an den Letztempfänger TW Vermietung
und Verpachtung, Herr Tomas Wiezer, auf dem Treuhandkonto der Stadt Staßfurt
zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
- Vertrag
zur Auszahlung Sicherungsmittel Stadt Staßfurt ./. TW Vermietung und Verpachtung, Herr Tomas Wiezer
- Lageplan
- Fotodokumentation
- Grundrisse
KG, EG, OG, DG
- Projektbeschreibung
- Kostenschätzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und
Vergaben beschließt die Förderung der Einzelmaßnahme nach Abs. D Nr. 4 (1)
StäBauFRL, zur Durchführung der statisch-konstruktiven Sicherung des Dachstuhls
sowie der Erneuerung der Dacheindeckung des Objektes Kirchstraße 2
(Lutherhaus), in Höhe von 143.395,50 €, an den Eigentümer die TW Vermietung und
Verpachtung, Herr Tomas Wiezer.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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143.395,50 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
143.395,50 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
0,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.1.1.3/ 5998 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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