Betreff
Förderung der statisch-konstruktiven Sicherung des Dachstuhls sowie der Erneuerung der Dacheindeckung nach Abs. D Nr. 4 (1) StäBauFRL für das Objekt Kirchstr. 2 (Lutherhaus)
Vorlage
0553/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kirchstraße 2 wurde 1883 errichtet und ist ein wichtiges kulturgeschichtliches Zeugnis der Geschichte des Stadtteils Leopoldshall in Staßfurt. Das Objekt ist ein Einzeldenkmal im Sinne des DSchG LSA und weist erhebliche bauliche Mängel und Missstände auf. Der Eigentümer beabsichtigt, das seit den 90er Jahren leerstehende Gebäude denkmalgerecht instand zu setzen.

 

Die geschätzten Gesamtbaukosten für dieses Vorhaben betragen 1.582.239,02 €. Da für das Bauvorhaben sowohl den Schäden nach, als auch unter Beachtung des Bauablaufs klar abgrenzbare Maßnahmen der Gebäudesicherung definiert werden können, möchte die Stadt das Vorhaben mit Fördermittelzuwendungen in Höhe von 143.395,50 € für die Gebäudesicherung unterstützen. Diese Mittel sollen zur statisch konstruktiven Sicherung des Gebäudes eingesetzt werden.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsarbeiten wird durch die Eigentümerin ein bauvorlageberechtigtes u. i. d. Architektenkammer oder Ingenieurskammer eingetragenes Planungsbüro sowie ein gelisteter Tragwerksplaner beauftragt.

 

Dieses Projekt wird im Sinne der Ziele der integrierten Stadtentwicklungsplanung zur städtebaulich-funktionalen Aufwertung des Quartiers Leopoldshall beitragen. Im Rahmen der Sanierung und Modernisierung entstehen im Gebäude Wohnungen und Räumlichkeiten zur Nutzung durch Ärzte und Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens.

 

Der Einsatz von Städtbaufördermitteln in Höhe von 143.395,50 € ist beabsichtigt. Um Zustimmung durch den Ausschuss wird hiermit gebeten.

 

  • Ziel der Vorlage

Förderung der Einzelmaßnahme statisch-konstruktive Gebäudesicherung nach Abs. D Nr. 4 (1) StäBauFRL für das Objekt Kirchstraße 2 (Lutherhaus)

 

 

  • Lösung

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer die TW Vermietung und Verpachtung, Herr Tomas Wiezer

 

  • Alternativen

Die Fördermittel wurden durch das Landesverwaltungsamt für die Einzelmaßnahme statisch-konstruktive Gebäudesicherung für das Objekt Kirchstraße 2 (Lutherhaus) bewilligt. Eine andere Verwendung der Mittel ist nicht möglich.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Sicherungsmittel in Höhe von 143.395,50 € wurden zu 100 % aus Fördermitteln (Bund/Land) der Programmjahre 2015 und 2016 bewilligt an die Stadt Staßfurt ausgezahlt. Sie stehen zur Weitergabe an den Letztempfänger TW Vermietung und Verpachtung, Herr Tomas Wiezer, auf dem Treuhandkonto der Stadt Staßfurt zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Vertrag zur Auszahlung Sicherungsmittel Stadt Staßfurt ./. TW Vermietung und Verpachtung, Herr Tomas Wiezer              

-       Lageplan

-       Fotodokumentation

-       Grundrisse KG, EG, OG, DG

-       Projektbeschreibung

-       Kostenschätzung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergaben beschließt die Förderung der Einzelmaßnahme nach Abs. D Nr. 4 (1) StäBauFRL, zur Durchführung der statisch-konstruktiven Sicherung des Dachstuhls sowie der Erneuerung der Dacheindeckung des Objektes Kirchstraße 2 (Lutherhaus), in Höhe von 143.395,50 €, an den Eigentümer die TW Vermietung und Verpachtung, Herr Tomas Wiezer.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

  143.395,50 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

  143.395,50 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

             0,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.1.1.3/ 5998

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt